Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht untergliedert sich in das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dass heißt hauptsächlich mit dem Zustandekommen des Arbeitsvertrages. Das kollektive Arbeitsrecht bezieht sich dagegen auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen den Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Somit befasst sich das kollektive Arbeitsrecht mit Tarifvertragsrecht, Arbeitskampfrecht und dem Mitbestimmungsrechten.


