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Beliebte Opfer von Adressbuchschwindlern: Existenzgründer

Besonders auf unerfahrene Existenzgründer, die gerade in das Handelsregister eingetragen worden sind, haben es die unseriösen Adressbuchverlage abgesehen. Dass alle Eintragungen des Handelsregisters zentral im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, machen sich die Adressbuchschwindler zunutze und kommen so an die gewünschten Kontaktdaten der Jungunternehmer.

Beliebte Opfer von Adressbuchschwindlern: Existenzgründer

Viele Existenzgründer wissen, dass mit einer Eintragung im Handelsregister auch eine Veröffentlichung einhergeht, und lassen sich von den als offizielle Rechnungen getarnten Angeboten leicht täuschen. Unseriöse Adressbuchverlage versenden täglich Tausende solcher Schreiben, die häufig gleich mit einem Überweisungsträger versehen sind. Häufig ist ein Ausschnitt aus dem Handelsregister integriert und auch die Wortwahl und die Gestaltung des Schreibens erwecken den Eindruck, es handele sich um das Schreiben einer offiziellen Stelle.

Dem Empfänger wird vorgetäuscht, dass ein Vertragsverhältnis bereits besteht und er seiner Verpflichtung zur Zahlung nachkommen muss. Nur die Wenigsten wissen, dass ausschließlich die regionalen Amtsgerichte die Bekanntmachungskosten in Rechnung stellen. Viele Schreiben der unseriösen Adressbuch-Verlage sehen dem Schreiben des Amtsgerichts zum Verwechseln ähnlich. Wer sich eine solche Rechnung jedoch genau ansieht und auch die kleingedruckten Passagen liest, stellt fest, dass ein Vertrag erst durch das Bezahlen des geforderten Betrages zustande gekommen ist.

Wer das Geld einmal überwiesen hat, sieht es in der Regel auch nicht wieder. Natürlich besteht immer die Möglichkeit sein Geld vor Gericht einzustreiten, doch darauf sind Adressbuchschwindler eingestellt und verfügen in der Regel über einen ausgezeichneten Rechtsbeistand, der dem klagenden Existenzgründer so viele Steine wie möglich in den Weg legen wird. Wer keine Rechtsschutzversicherung oder die entsprechenden finanziellen Mittel und wer zusätzlich keine starken Nerven hat, sollte den Gerichtsweg lieber meiden. Dennoch sollte der betrogene Existenzgründer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung schriftlich anfechten und eine gleichzeitige Kündigung an den Adressbuch-Verlag senden. Auch eine offizielle Beschwerde beim Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität ist sinnvoll.

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