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Der steuerliche Status: Freiberufler vs. Gewerbetreibender

Eine Frage, die sich jedem Existenzgründer spätestens bei der Anmeldung beim Finanzamt stellt, ist die Frage nach dem steuerlichen Status. Startet man das Unternehmen als Freiberufler oder als Gewerbetreibender?

Der steuerliche Status: Freiberufler vs. Gewerbetreibender

Der steuerliche Status entscheidet zum Beispiel darüber, ob man Gewerbesteuer zahlen muss oder nicht. Während Freiberufler nämlich komplett von dieser Steuer befreit sind, ist sie für die meisten Gewerbetreibenden Pflicht. Nur gewerblich tätige, natürliche Personen, die weniger als 24.500 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften, sind ebenfalls von der Gewerbesteuer befreit. Doch der Status des Freiberuflers garantiert weitere Vorteile: Die aufwendige, doppelte Buchführung entfällt und damit auch die Kosten für den Steuerberater. Außerdem sind Freiberufler keine Pflichtmitglieder in der IHK und müssen somit auch keine Beiträge bezahlen. Da Freiberufler kein Gewerbe anmelden, entfallen auch die damit verbundenen Kosten. Doch während das Gewerbeamt die Gewerbeanmeldungen direkt an das Finanzamt weiterleitet, müssen sich Existenzgründer, die freiberuflich tätig sein möchten, selbst beim Finanzamt melden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragen.

Leider ist die Abgrenzung der Tätigkeiten, die als freiberuflich gelten, von jenen, die gewerblich sind, nicht immer einfach. Im §18 des Einkommensteuergesetzes ist geregelt, wer als Freiberufler gilt. Im Groben sind das Heilberufe, wie Ärzte, Apotheker und Heilpraktiker, beratende Berufe, wie Rechtsanwälte, Notare, Steuer- und Unternehmensberater, naturwissenschaftliche und technische Berufe sowie Berufe, die Informationen vermitteln oder Kultur treiben. Das sind vor allem Schriftsteller, Schauspieler und Musiker. Viele Tätigkeiten sind Grenzfälle, die sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Teile beinhalten. Zum Beispiel gilt ein Journalist zwar als Freiberufler, doch sobald er zusätzlich in beratender Funktion sein Geld verdient, gilt dieser Teil der Arbeit als gewerblich. Da das Finanzamt den Status des Freiberuflers auch im Nachhinein aberkennen und eine Nachzahlung der Gewerbesteuer der letzten sieben Jahre fordern kann, sollte man seinen Status in Zweifelsfällen bereits im Vorfeld vom Finanzamt prüfen und bestätigen lassen.

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