Die wichtigsten Steuerarten
Vielen Existenzgründern brummt am Anfang im Anblick der unzähligen Formalitäten, Fragen und Aufgaben mächtig der Kopf. Wer sich mit Buchhaltung und Jahresabschluss nicht auskennt, sollte sich unbedingt an einen Profi wenden. Es gibt am Anfang wichtigere Dinge zu tun, als sich mit Steuern und dem Finanzamt herumzuärgern. Dennoch sollte man wissen, worum es geht. Für Fehler beim Jahresabschluss muss schließlich der Existenzgründer geradestehen, nicht der Steuerberater. Die wichtigsten Steuerarten sind für Existenzgründer die Umsatzsteuer und die Einkommenssteuer sowie des weiteren eventuell die Gewerbesteuer und die Körperschaftssteuer.
Wenn die Mehrwertsteuer plötzlich Umsatzsteuer und Vorsteuer heißt, dann ist man in der Selbstständigkeit angekommen. Seit dem 1.1.2007 beträgt diese vielnamige Steuer 19%, ein vergleichsweise hoher Prozentsatz, der zum Nettopreis der Ware oder Dienstleistung addiert wird. Für einige Produkte, wie Lebensmittel und Bücher, und Dienstleistungen, wie zum Beispiel den Leistungen eines Zahntechnikers oder eines Schaustellers, gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7%. Genau nachlesen können Existenzgründer dies im Umsatzsteuergesetz.
Die Einkommenssteuer wird auf den erwirtschafteten Gewinn erhoben, allerdings nur, wenn dieser über dem Betrag von 8.004 € im Jahr liegt. Wer ein Jahreseinkommen unter diesem Betrag hat, muss keine Steuern bezahlen. Der Gewinn, der bei einem Selbstständigen das zu versteuernde Einkommen darstellt, ist übrigens der Nettoumsatz abzüglich aller betriebsrelevanten Kosten. Der niedrigste Grenzsatz der Einkommenssteuer liegt derzeit bei 14% und der Spitzensteuersatz bei 45%. Um in diese Spitzensteuergruppe zu kommen, muss man allerdings auch mehr als 250.000 € im Jahr verdienen. Zusätzlich zur Einkommenssteuer muss der Solidaritätszuschlag von 5,5% entrichtet werden.
Die Höhe der Gewerbesteuer schwankt von Gemeinde zu Gemeinde. Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer bezahlen, während natürliche Personen und Personengesellschaften erst ab einem Gewinn von 24.500 € Gewerbesteuer bezahlen. Kapitalgesellschaften hingegen müssen diese Steuer vom ersten erwirtschafteten Euro an entrichten. Die Körperschaftssteuer muss generell nur von Kapitalgesellschaften - also GmbH, Limited, UG und AG –gezahlt werden. Versteuert werden die Gewinne des Unternehmens mit einem Satz von 15%.


