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Anmeldung beim Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Meldet man als Existenzgründer auf dem zuständigen Ordnungsamt sein Gewerbe an, so informiert das Gewerbeamt automatisch das verantwortliche Finanzamt. Der Gründer muss sich also erstmal um nichts kümmern, kann sich zurücklehnen und auf das Schreiben des Finanzamts warten. Ausgenommen sind hier Freiberufler. Sie müssen sich selbst an das Finanzamt wenden, da sie kein Gewerbe anmelden.

Anmeldung beim Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Zwei bis vier Wochen nach der Gewerbeanmeldung bekommt der Existenzgründer dann in der Regel Post vom Finanzamt: den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und die dazugehörige Ausfüllhilfe. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss ausgefüllt und bis zum angegebenen Termin an das Finanzamt zurückgesendet werden. Nur so bekommt man eine Steuernummer, die unter anderem für die Rechnungsstellung wichtig ist. Auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die vor allem für die grenzüberschreitende Rechnungsstellung Anwendung findet, kann man mit Hilfe des Fragebogens beantragen.

Die meisten Punkte auf dem Fragebogen sind eindeutig und einfach zu beantworten. Allgemeine Angaben, Bankverbindung und die Art des ausgeübten Gewerbes sollten beim Ausfüllen keine große Herausforderung darstellen. Doch wer kennt sich schon mit der Kleinunternehmerregelung, der Soll- bzw. der Istversteuerung, der Dauerfristverlängerung, Steuerbefreiung oder Sonderausgaben aus? Viele Existenzgründer sicherlich nicht. Außerdem ist die mitgelieferte Ausfüllhilfe leider nur bedingt hilfreich. Einige Zeilen werden nämlich gar nicht, ungenügend oder in unverständlichem Behördendeutsch erklärt. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich einen Steuerberater zu konsultieren.

Der Fragebogen und die Ausfüllhilfe können übrigens auch auf den Seiten des Finanzamtes (www.finanzamt.de) heruntergeladen werden. Den Fragebogen gibt es in zwei Versionen: eine für Personengesellschaften und eine für Kapitalgesellschaften.

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