Steuern für Existenzgründer
Steuern für Existenzgründer - Ausgewählte Artikel
Der steuerliche Status: Freiberufler vs. Gewerbetreibender
Eine Frage, die sich jedem Existenzgründer spätestens bei der Anmeldung beim Finanzamt stellt, ist die Frage nach dem steuerlichen Status. Startet man das Unternehmen als Freiberufler oder als Gewerbetreibender?
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Die Kleinunternehmerregelung – zwei Seiten einer Medaille
Als Existenzgründer müssen viele Entscheidungen getroffen und unzählige Formalitäten erledigt werden. Die Umsätze vieler Gründer sind in den ersten Monaten und Jahren eher moderat. Wer plant im ersten Jahr der Geschäftstätigkeit einen Bruttoumsatz von weniger als 17.500 Euro zu erwirtschaften, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
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Die wichtigsten Steuerarten
Vielen Existenzgründern brummt am Anfang im Anblick der unzähligen Formalitäten, Fragen und Aufgaben mächtig der Kopf. Wer sich mit Buchhaltung und Jahresabschluss nicht auskennt, sollte sich unbedingt an einen Profi wenden. Es gibt am Anfang wichtigere Dinge zu tun, als sich mit Steuern und dem Finanzamt herumzuärgern. Dennoch sollte man wissen, worum es geht. Für Fehler beim Jahresabschluss muss schließlich der Existenzgründer geradestehen, nicht der Steuerberater. Die wichtigsten Steuerarten sind für Existenzgründer die Umsatzsteuer und die Einkommenssteuer sowie des weiteren eventuell die Gewerbesteuer und die Körperschaftssteuer.
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Anmeldung beim Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Meldet man als Existenzgründer auf dem zuständigen Ordnungsamt sein Gewerbe an, so informiert das Gewerbeamt automatisch das verantwortliche Finanzamt. Der Gründer muss sich also erstmal um nichts kümmern, kann sich zurücklehnen und auf das Schreiben des Finanzamts warten. Ausgenommen sind hier Freiberufler. Sie müssen sich selbst an das Finanzamt wenden, da sie kein Gewerbe anmelden.
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