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Wenn die Selbstständigkeit scheitert – wie potentielle Arbeitgeber dies einschätzen

Nur etwa jeder dritte Neugründer schafft es, die neue Firma auf Dauer über Wasser zu halten. Ein Drittel aller Firmenneugründungen geht in den ersten vier Jahren pleite, ein weiteres Drittel sieht sich in den darauf folgenden sechs Jahren gezwungen, Insolvenz anzumelden. Glücklich kann sich schätzen, wer zu dem letzten Drittel gehört. Doch die Gescheiterten werden von Fragen geplagt: Wieso war meine Idee nicht erfolgreich? Wie soll es jetzt weitergehen?

Meistens scheitert eine Existenzgründung an der mangelnden Vorbereitung. Wahrscheinlich hat der Unternehmer zu wenig Zeit in vorbereitenden Seminaren verbracht. Dann fehlt vielleicht tieferes Wissen über die Funktionsweise des Marktes und über die kaufmännische Organisation eines richtigen Betriebs. Oftmals ist es auch eine gewisse Selbstüberschätzung des Gründers, die ihn dazu verleitet anzunehmen, er brauche keine beratende Hilfe der Agenturen für Arbeit oder der IHK. Oder die Finanzplanung, die mit der Aufstellung des benötigten Kapitals essentiell ist, fällt zu ungenau aus. Ohne ausreichendes Startkapital ist an keine langfristige Unternehmensplanung zu denken.

Was passiert, wenn der Traum der Existenzgründung zerbricht wie ein rohes Ei?
Was passiert, wenn der Traum der Existenzgründung zerbricht wie ein rohes Ei?

Auch wenn schlicht und einfach die Kunden ausbleiben, scheitert ein Unternehmen. Das kann daran liegen, dass sie sich für das angebotene Produkt oder die Dienstleistung nicht interessieren, dass der Preis oder die Qualität nicht stimmen, oder aber, dass das Marketing sie überhaupt nicht erreicht.
Genauso kann die fehlende Unterstützung der Familie Selbstständige dazu treiben, sich, falls möglich, wieder dem Angestellten-Dasein zu widmen um geregeltere Arbeitszeiten und kein Unternehmerrisiko mehr zu haben.

Wenn Existenzgründer bemerken, dass ihre Idee scheitert, sollten sie das Geschäft auflösen bevor sie enorme Schuldenberge anhäufen. Sie können mit einer besseren Planung ein zweites Mal starten, denn die Förderung des Staates kann 24 Monate nach Ende der ersten Förderung ein zweites Mal beantragt werden. Zur Überbrückung dieser Zeit ist die Arbeitslosigkeit allerdings keine gute Idee. Der Arbeitslosengeldanspruch der Unternehmer, die den Gründerzuschuss erhalten haben, verringert sich um die Zeit, in der sie den Förderzuschuss erhalten haben. So bleibt oftmals kaum oder gar kein Arbeitslosengeldanspruch mehr übrig. Es sei denn, es wurde während der Selbstständigkeit eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen. In diesem Fall besteht weiterhin ein Anspruch.

Der Vorteil einer zweiten Neugründung ist natürlich, dass der Unternehmer aus seinen Fehlern gelernt hat, und sie kein zweites Mal machen wird. Er will dann nicht mehr um jeden Preis wachsen, sondern geht es ruhiger an. Außerdem wissen er aus seiner Erfahrung, welche Aspekte wichtiger sind; dass also beispielsweise die Investition in die neueste technische Ausrüstung nicht ganz so wichtig ist wie die permanente Kundenakquisition.

Wenn die Existenzgründung scheitert, ist das ärgerlich. Aber ein neuer Versuch ist, solange die Motivation noch da ist, dank der bisherigen Geschäftserfahrung erfolgversprechender als der erste es jemals war.

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