Ein paar steuerrechtliche Grundbegriffe
Mit der Gründung eines Unternehmens kommen ein ganze Reihe neue steuerliche Verpflichtungen auf den Existenzgründer zu. Die erste Anlaufstelle um Informationen zu bekommen, sollte hier der Steuerberater sein. Doch auch bevor dieser aufgesucht wird, kann es nicht schaden, sich einen Überblick zu verschaffen.
Nach der Anmeldung des Unternehmens beim Gewerbeamt, leitet dieses die Daten an das Finanzamt weiter, welches sodann bestimmte Auskünfte über Höhe des erwarteten Umsatzes und Gewinns von dem Unternehmen verlangt. Daraus werden die steuerlichen Verpflichtungen berechnet.
Prinzipiell müssen Steuern vorrausgezahlt werden. Stellt sich nach der Abrechnung heraus, dass der vorrausgezahlte Betrag zu hoch war, wird der Überschuss gutgeschrieben, war er zu niedrig, muss nachgezahlt werden. Für eventuelle Nachzahlungen sollte deshalb aus Rücklagen immer ein finanzieller Posten zu eventuellen Steuernachzahlungen erstellt werden.
Die Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer betrifft die Gewinne von Einzelunternehmern und Personengesellschaften, sowie die Einkünfte aus Kapitalanteilen von Gesellschaftern oder Aktionären der Kapitalgesellschaften. Sie gilt also nur für natürliche Personen. Die Einkommenssteuererklärung muss jedes Jahr vor dem 31. Mai errechnet und dem Finanzamt zugestellt werden.
Die Körperschaftssteuer
Die Körperschaftssteuer kann als die Einkommenssteuer der juristischen Personen, also der Kapitalgesellschaften, bezeichnet werden. Beträgt der Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen momentan noch 25 %, so verringert sich dieser Betrag ab 2008 auf 15 %.
Durch Einkommens- und Körperschaftssteuer kann es zu einer steuerlichen Doppelbelastung kommen, da der Gewinn einmal im Unternehmen, und einmal als ausgezahlter Gewinn bei den Gesellschaftern besteuert wird.
Die Gewerbesteuer
Dieser Steuerbetrag kommt nicht dem Staat, sondern den Gemeinden zu Gute. Der Gewerbesteuersatz, der sogenannte Hebesatz, variiert dabei von Gemeinde zu Gemeinde. Die für die Berechnung notwendige Steuermesszahl beträgt bei Kapitalgesellschaften immer 5 % und ist bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ertragsmäßig von 0-5 % gestaffelt. Die Berechnung erfolgt wie folgt: Gewerbeertrag x Steuermesszahl x Hebesatz = Steuerschuld
Die Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer betrifft alle verkauften Produkte oder erbrachten Dienstleistungen und besteuert somit den Verkehr von Gütern.
Beim Kauf von Gütern oder Dienstleistungen kann der Zwischenverbraucher die im Preis enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuerforderung dem Finanzamt melden. Beim Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen fällt jedoch die Umsatzsteuer als Zahllast an das Finanzamt auf den Verkäufer. Von der eingenommenen Umsatzsteuer wird die bezahlte Umsatzsteuer abgezogen und die Differenz an das Finanzamt überwiesen.
Die Lohnsteuer
Sobald ein Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, muss das Unternehmen die Lohnsteuer einbehalten und zusammen mit dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer an das Finanzamt zahlen.


