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Rechtliche Besonderheiten bestimmter Branchen

Für zahlreiche Branchen gibt es Besonderheiten bei der Existenzgründung. Viele verlangen zur Anmeldung beispielsweise Formulare, die den Existenzgründern eine ausreichende Qualifikation zur Durchführung ihres Geschäfts bescheinigen oder die Einhaltung bestimmter gesetzlicher Regelungen gewähren.

Gastronomiegewerbe

Für die Eröffnung eines Restaurants, einer Bar oder einer Kneipe muss der Gründer ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Unbedenklichkeitszeugnis des Finanzamtes und, zum Hygieneschutz, eine Bescheinigung zur Teilnahme an einem Infektionsschutzlehrgang vorweisen. Zur Beherrschung des Gaststättenbetriebs muss an einem Lehrgang zum Gaststättengesetz teilgenommen werden, das einzige Seminar, das eine fachliche Eignung bescheinigen soll. Fraglich ist nur, ob ein Lehrgang dazu reicht. Das Restaurantgebäude selber muss die Gaststättenverordnung zur Aufteilung und Nutzung der Räume einhalten.

Heilberufe

Berufe wir Arzt, Heilpraktiker, Tierarzt, Psychotherapeut oder Apotheker benötigen natürlich eine Approbation um eine bewusste Gefährdung der Menschheit auszuschließen.

Versicherungsbranche

Versicherungsvertreter und –makler benötigen seit Mai 2007 eine Beglaubigung der IHK zum Nachweis ihrer fachlichen Kenntnisse im Bereich der Versicherungen. Sie sind verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und müssen ihre Kundenberatungen beim Abschluss eines Versicherungsvertrages dokumentieren. Des Weiteren dürfen keine Verurteilungen wegen Verbrechen oder Insolvenzverfahren im Lebenslauf auftauchen.

Zulassungspflichtige Handwerksbetriebe

Bestimmte Handwerke erfordern eine Zulassung durch die Handwerkskammer. Dazu zählen beispielsweise Friseure, Ingenieure, Tischler oder Bäcker. Hierzu muss die Meisterprüfung abgelegt sein oder ein anderes, für das Handwerk relevantes Prüfungszeugnis vorhanden sein.

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