Die Pflichten als Arbeitgeber
Wer Mitarbeiter beschäftigt, auf den kommen eine Reihe von Pflichten zu. Bevor man sich dazu entschließt, einen Mitarbeiter einzustellen, sollte man sich über die Pflichten und die Verantwortung, die man damit übernimmt, klar werden.
Es gibt eine ganze Reihe von Bestimmungen, die man als Arbeitgeber in Deutschland beachten muss. Wer Mitarbeiter einstellen möchte, sollte sich über diese Bestimmungen im Klaren sein, um sich so Ärger zu ersparen. Wichtig ist unter anderem, dass man seine Mitarbeiter bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft anmeldet.
Als Arbeitgeber ist man dafür verantwortlich, dass die arbeitsgesetzlichen Bestimmungen auch eingehalten werden. So ist es beispielsweise einer Vollzeitanstellung üblich, dass der Mitarbeiter acht Stunden pro Tag arbeitet, was dann eine 40-Stunden-Woche ergibt. Natürlich darf der Mitarbeiter auch Überstunden machen: Mehr als zehn Stunden pro Tag sollten jedoch nicht gearbeitet werden. In der Arbeitszeit ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer seine ihm zustehenden Pausen nehmen kann. Wer zwischen sechs und neun Stunden arbeitet, dem steht eine halbe Stunde Pause zu.
An Sonn- und Feiertagen hat der Arbeitnehmer frei, es sei denn, es ist in der Branche üblich, am Wochenende und an Feiertagen zu arbeiten. Auch für den entsprechenden Urlaub muss man als Arbeitgeber sorgen. Einem Vollzeitbeschäftigten stehen pro Jahr mindestens 20 Tage Urlaub zu. Wird der Mitarbeiter krank, so muss der Unternehmer das Gehalt sechs Wochen lange weiter bezahlen. Hier kann man sich allerdings, wenn man nicht mehr als 30 Mitarbeiter hat, von der Bundesknappschaft eine Ausgleichzahlung sichern.
Falls es für die entsprechende Branche einen vorgeschriebenen Mindestlohn gibt, so muss man diesen als Arbeitgeber natürlich auch zahlen. Und auch die Lohnnebenkosten müssen vom Arbeitgeber in der vorgeschriebenen Höhe abgeführt werden. Insgesamt sind hier mit rund 19 bis 22 Prozent zu rechnen.


