Wie kann man Mitarbeiter wieder entlassen?
Viele Unternehmer scheuen sich vor allem auch aufgrund der unklaren Entwicklung der Auftragslage davor, Mitarbeiter fest einzustellen.
Doch es gibt natürlich auch noch andere Gründe, warum man sich wieder von einem Mitarbeiter trennen möchte. Generell gibt es in Deutschland einen hohen Kündigungsschutz, wobei dieser für kleinere Unternehmen (weniger als zehn Mitarbeiter) nicht greift.
Damit man sich vor Enttäuschung oder Fehleinschätzungen schützt, sollte man als Unternehmer immer eine Probezeit von sechs Monaten mit dem neuen Mitarbeiter vereinbaren. In dieser Zeit hat man sehr gut die Möglichkeit herauszufinden, ob der Mitarbeiter wirklich zum Unternehmen passt und den Anforderungen an die Stelle gewachsen ist.
Wenn man maximal neun Mitarbeiter beschäftigt, ist es vollkommen ausreichend, wenn man einen sachlichen Grund für die Kündigung formuliert. Das Risiko ist also relativ gering, dass man Mitarbeiter nicht losbekommt, obwohl man mit diesen unzufrieden ist. Schwieriger ist es für Unternehmer, die zehn oder mehr Mitarbeiter beschäftigen. Hier gibt es nur drei mögliche Gründe, die eine Kündigung rechtfertigen können: verhaltens-, betriebs- oder personenbedingte Gründe.
Bei einer verhaltens- oder personenbedingten Kündigung muss in der Regel eine bzw. mehrere Abmahnungen vorausgegangen sein. Das heißt, der Mitarbeiter muss die Chance haben, sein Verhalten zu ändern bzw. seine Arbeitsleistung zu verbessern. In der Praxis am häufigsten sind die betriebsbedingten Kündigungen, die man als Unternehmer dann aussprechen kann, wenn aufgrund von Umstrukturierung oder unternehmerischen Veränderungen ein oder mehrere Arbeitsplätze wegfallen.


