Online-Marketing spezial: E-Mail-Marketing
Besonders in wirtschaftlich turbulenten Zeiten, in denen viele Unternehmen den Gürtel enger schnallen müssen, wird gespart und zwar zu erst an der Werbung. Doch während die klassische Werbung, also Radio-, TV- und Printwerbung, davon extrem betroffen ist, ist das Online-Marketing weiterhin auf dem Vormarsch. Einer der wichtigsten Spielarten des Online-Marketings ist das E-Mail-Marketing.
Marketing mit E-Mails, das ist eines der effizientesten Werbeformen überhaupt. Und besonders für Existenzgründer, deren Budgets traditionell nicht hoch sind, eignet sich diese Form des Marketing. Hochwertige und persönliche E-Mails kommen beim Kunden gut an und fördern nachhaltig die Loyalität zum Versender. Es geht beim E-Mail-Marketing nicht nur darum Werbung per Mail zu versenden, sondern dem Empfänger auch einen Mehrwert, zum Beispiel in Form von Informationen oder Nachrichten zu bieten. Viele Unternehmen nutzen E-Mails zur Kundenbindung und versenden regelmäßig Newsletter über das Internet. Die Schaffung einer Datenbank mit validem Adressmaterial ist mit Aufwand verbunden. Um aber erfolgreich E-Mail-Marketing betreiben zu können, ist der richtige Ansprechpartner das A und O. Nur wer den Namen und die E-Mail-Adresse des Entscheiders hat, kann diesen auch persönlich ansprechen und erreichen. Die Streuverluste minimieren sich und die Erfolgsquote steigt.
Wichtig ist, dass sich der Absender an die Vorgaben des sogenannten Permission Marketings hält. Das bedeutet, dass der Empfänger eindeutig seine Zustimmung gibt, dass er E-Mails und damit auch Werbung von dem Absender erhalten möchte. Das Versenden von unaufgeforderter Werbung per E-Mail gilt nämlich als Belästigung und ist rechtswidrig. Die Gesetzgebung legt hier auf den Datenschutz der Verbraucher großen Wert und richtet sich gegen unseriöse Adresshändler. Dennoch arbeiten bis heute nicht alle Unternehmen sauber – sei es aus Nichtwissen oder Ignoranz. E-Mail-Marketing kann jedoch nur seriös sein, wenn der Empfänger zweifelsfrei einschätzen kann, dass seine Daten für Werbezwecke vewendet werden, und dazu seine Zustimmung gibt. Nicht zulässig ist es zum Beispiel den Hinweis, dass die persönlichen Daten des Kunden für werbliche Zwecke verwendet werden, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstecken. Genaue Regelungen finden interessierte Gründer im Telemediengesetz.
Doch neben den rechtlichen Aspekten ist es vor allem der Inhalt, auf den es ankommt. Studien zeigen, dass oft die Betreffzeile darüber entscheidet, ob die E-Mail überhaupt geöffnet oder gleich gelöscht wird. Die wichtigsten Informationen sollten deswegen gleich zu Beginn der Betreffzeile stehen. Der Leser soll auf einen Blick erfassen können, worum es geht, so dass auch die Länge der Betreffzeile entscheidend ist. In der Kürze liegt auch hier die Würze.


