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Die Förderung für Existenzgründer: der Gründungszuschuss

Ist es nicht ein gutes Gefühl, in die eigene Selbstständigkeit zu starten und zu wissen, dass für den Lebensunterhalt gesorgt ist ? Die ersten neun Monate lang macht der Gründungszuschuss dies möglich für alle, die arbeitslos sind oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Die Förderung für Existenzgründer: der Gründungszuschuss

Seit dem 1. August 2006 kann jeder Gründungszuschuss beantragen, der Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) hat und mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet ist. Zum Zeitpunkt der Beantragung des Gründungszuschusses muss ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen bestehen. Sind alle diese Faktoren erfüllt, steht der Genehmigung des Zuschusses durch die Agentur für Arbeit prinzipiell nichts mehr im Weg.

Doch ganz so einfach ist es natürlich auch nicht. Dass der angehende Existenzgründer auch die notwendigen Qualifikationen und Fähigkeiten für eine erfolgreiche Selbstständigkeit besitzt, das möchte die Agentur für Arbeit natürlich auch. Neben dem formalen Antrag auf Gründungszuschuss muss der Existenzgründer weitere Unterlagen einreichen: einen detaillierten Businessplan, seinen Lebenslauf und wichtige Zeugnisse, eine fachkundige Stellungnahme zum Beispiel von der IHK oder der Handwerkskammer, einen Nachweis über die Gewerbeanmeldung und, falls eine Gesellschaft gegründet wird, den Gesellschaftervertrag.

Wird der Antrag von der Agentur für Arbeit bewilligt, so bekommt der Existenzgründer neun Monate lang einen Zuschuss in Höhe seines Arbeitslosengeldes plus zusätzlich 300 Euro pro Monat für Krankenversicherung, Rente und weitere Sozialversicherungen.

Nach Ablauf dieses Zuschusses, kann der Existenzgründer den zweiten Teil des Gründungszuschusses beantragen. Der zweite Teil des Zuschusses beträgt 300 Euro monatlich für ein weiteres halbes Jahr. Dieser Zuschuss wird nicht automatisch bezahlt, sondern muss extra beantragt werden.

Den “Antrag auf Weitergewährung eines Gründungszuschusses” bekommt man auf Anfrage von der Agentur für Arbeit zugeschickt. Dargelegt werden müssen die Unternehmenszahlen - also alle Einnahmen und Ausgaben - der letzten neun Monate, ein schriftlicher Bericht über die bisherige Geschäftstätigkeit und idealerweise noch einen Ausblick auf die geplante Geschäftsentwicklung in den nächsten Monaten. Es besteht übrigens kein Anspruch auf Gewährung des zweiten Teils des Gründungszuschusses, dennoch wird er in der Regel ohne Probleme bewilligt.

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