Arbeitszeugnis – Unterschiedliche Formen
Arbeitszeugnis ist nicht gleich Arbeitszeugnis: Man unterscheidet in Deutschland generell das einfache Zeugnis, das Zwischenzeugnis und das qualifizierte Zeugnis. Auf alle drei Formen hat der Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch, auch wenn er zum Beispiel „nur“ als Praktikant, Trainee oder Zivildienstleistender angestellt ist.
Bei einem einfachen Zeugnis handelt es sich dem Charakter nach eher um eine Bescheinigung als um ein Zeugnis. Der Arbeitnehmer wird mit vollem Namen und dem Geburtsdatum benannt. Es werden die Beschäftigungsdauer mit genauen Daten und die Art der Beschäftigung mit den wesentlichen Aufgaben aufgezählt. Mehr Informationen enthält ein solches einfaches Arbeitszeugnis nicht.
Das qualifizierte Zeugnis ist in Deutschland weit verbreitet. Hier werden die Angaben, die in ein einfaches Zeugnis gehören, um Angaben über das soziale Verhalten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses und über die Leistung, die der Arbeitnehmer abgeliefert hat, erweitert. Der Bereich Leistungen beschreibt jedoch nicht nur die reine Arbeitsleistung oder die erzielten Ergebnisse, sondern auch Angaben zur fachlichen und sozialen Eignung und Kompetenz fallen hierunter.
Generell werden Arbeitszeugnisse am letzten Tag der Beschäftigung fällig. Eine Ausnahme bildet hierbei das Zwischenzeugnis. Dieses wird ausgestellt, weil ein triftiger Grund dafür vorliegt und nicht weil das Arbeitsverhältnis beendet wird. Triftige Gründe gibt es viele: der Wechsel des Vorgesetzten zum Beispiel oder auch eine Versetzung, der anstehende Erziehungsurlaub, die Freistellung aufgrund von einer Tätigkeit im Betriebsrat oder wenn der Wehr- oder Zivildienst abgeleistet werden muss. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht, was unter einem „triftigen“ Grund zu verstehen ist, doch die genannten Beispiele sind alles Fälle, die von der aktuellen Rechtsprechung als „triftig“ anerkannt wurden.


