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Rechtliches im Überblick

Teil 6 - Hier finden Sie Grundlegendes zur Rechtslage


Besonders für langjährig Beschäftigte ist das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.11.1979 (AZ DB 80, 546) interessant. Es besagt, dass eine Tätigkeit, die durchgehend ohne jede Beanstandung geblieben sei, sich aus dem Durchschnitt heraushebe und deshalb durch die Formulierung „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ zu versehen ist.

Anders ausgedrückt: Wer über Jahr in einem Unternehmen arbeitet, ohne das es zu Abmahnungen gekommen ist, hat Anspruch auf ein gutes Zeugnis. Auch dir Formulierung, jemand habe „die ihm übertragenen Aufgaben mit großem Fleiß und Interesse durchgeführt“ (was soviel heißt wie: „eifrig, aber nicht tüchtig“), stehe im Widerspruch zu einer langjährigen Beschäftigung (AP 12 zu § 630 BGB).

BGB § 630 - Pflicht zur Zeugniserteilung

Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.

GewO § 109- Zeugnis

GewO § 109 Absatz 1

Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

GewO § 109 Absatz 2

Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.

GewO § 109 Absatz 3

Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.



Teil 1: Einführung

Teil 2: Was muss ein Arbeitszeugnis enthalten?

Teil 3: Wie sollte ein Arbeitszeugnis formal aussehen?

Teil 4: Was bedeuten die Formulierungen in den Beurteilungen?

Teil 5: Was darf der Arbeitgeber nicht in Zeugnisse schreiben?

Teil 6: Rechtliches im Überblick

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