Was darf der Arbeitgeber nicht in Zeugnisse schreiben?
Teil 5 - Der Arbeitgeber darf nicht jede Angabe in ein Arbeitszeugnis schreiben.
Folgende Angaben dürfen nicht in einem Arbeitszeugnis stehen:
- Außerdienstliches Verhalten
- Vorkommnisse aus dem Privatleben
- Betriebsratstätigkeiten (ausgenommen der Arbeitnehmer wünscht es)
- Kündigungsschutzklagen
- Schwangerschaft, Mutterschutz
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Parteimitgliedschaft
- Nebentätigkeit
- Schwerbehinderteneigenschaft
- Gesundheitszustand
- Krankheitsbedingte Fehlzeiten (außer sie machten mehr als die Hälfte der Beschäftigungszeit aus)
- Straftaten (wenn sie nicht unmittelbar das Arbeitsverhältnis berühren)
- Verdacht auf strafbare Handlungen
- Streik und Aussperrung
- Wettbewerbsverbote
Teil 2: Was muss ein Arbeitszeugnis enthalten?
Teil 3: Wie sollte ein Arbeitszeugnis formal aussehen?
Teil 4: Was bedeuten die Formulierungen in den Beurteilungen?
Teil 5: Was darf der Arbeitgeber nicht in Zeugnisse schreiben?


