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Was darf der Arbeitgeber nicht in Zeugnisse schreiben?

Teil 5 - Der Arbeitgeber darf nicht jede Angabe in ein Arbeitszeugnis schreiben.


Folgende Angaben dürfen nicht in einem Arbeitszeugnis stehen:

  • Außerdienstliches Verhalten
  • Vorkommnisse aus dem Privatleben
  • Betriebsratstätigkeiten (ausgenommen der Arbeitnehmer wünscht es)
  • Kündigungsschutzklagen
  • Schwangerschaft, Mutterschutz
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Parteimitgliedschaft
  • Nebentätigkeit
  • Schwerbehinderteneigenschaft
  • Gesundheitszustand
  • Krankheitsbedingte Fehlzeiten (außer sie machten mehr als die Hälfte der Beschäftigungszeit aus)
  • Straftaten (wenn sie nicht unmittelbar das Arbeitsverhältnis berühren)
  • Verdacht auf strafbare Handlungen
  • Streik und Aussperrung
  • Wettbewerbsverbote



Teil 1: Einführung

Teil 2: Was muss ein Arbeitszeugnis enthalten?

Teil 3: Wie sollte ein Arbeitszeugnis formal aussehen?

Teil 4: Was bedeuten die Formulierungen in den Beurteilungen?

Teil 5: Was darf der Arbeitgeber nicht in Zeugnisse schreiben?

Teil 6: Rechtliches im Überblick

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