Was muss ein Arbeitszeugnis enthalten?
Teil 2 - Um Erfolg bei späteren Bewerbungen zu haben, sollten Ihre Arbeitszeugnisse inhaltlich vollständig sein.
Grundsätzlich muss aus einem qualifizierten Arbeitszeugnis neben den Personalien des ausscheidenden Mitarbeiters und seiner Beschäftigungsdauer – mit Ein- und Austrittsangaben – auch die Beschreibung des Werdegangs des Mitarbeiters im Unternehmen hervorgehen. Darauf zu achten ist hierbei, dass der Arbeitgeber die verschiedenen Arbeits- und Aufgabenbereiche des Mitarbeiters vollständig im Arbeitszeugnis beschreibt.
| Ein Beispiel für die ersten Sätze eines Arbeitszeugnisses könnte z.B. sein: |
| Herr Müller, geboren am 01.01.1970 in Berlin, trat am 01.01.1995 als Industriekaufmann in den Vertrieb in unseren Betrieb ein. Nach zwei Jahren wurde er auf Grund seiner Tüchtigkeit am 01.01.1997 in die PR-Abteilung versetzt. Seine Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit veranlassten uns, ihm ab dem 01.03.1997 das Arbeitsgebiet... |
Besonders wenn der Aufgaben- und/oder Kompetenzbereich des Mitarbeiters erweitert wurde, muss dies angegeben sein. Leider wird dies in der Praxis oft vergessen beziehungsweise ungenau wiedergegeben, was die Beurteilung seitens eines potenziellen neuen Arbeitgebers erschwert und folglich die Chancen des Arbeitnehmers verschlechtern kann.
Im Weiteren müssen natürlich die verschiedenen Beurteilungen, die den Kern jedes Zeugnisses bilden, ebenfalls vollständig und wahrheitsgemäß enthalten sein. Sie haben ein Anrecht darauf, dass Ihr kompletter Tätigkeits- und Aufgabenbereich beschrieben wird. Auf die Beurteilungsbereiche und den oft erwähnten sogenannten „Geheim-Code“ wird in Teil 4 umfassend eingegangen.
Angaben über die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und abschließende Schlussformeln schließen das Arbeitszeugnis ab. Die Schlussformel kann – wie die Beurteilungen selbst – verschieden ausfallen.
Zusammenfassend läßt sich sagen, dass folgende Punkte im Arbeitszeugnis aufgeführt sein müssen:
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Achtung: Das Arbeitszeugnis wird am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses fällig. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber mitteilen, ob Sie ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis haben möchten. Lassen Sie sich unbedingt immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnisse ausstellen, denn das einfache Arbeitszeugnis ist streng genommen nur eine Bescheinigung. Es enthält nicht mehr als das Ein- und Austrittsdatum, die Berufsbezeichnung, Aufgabengebiet und die Schlussformel. Dadurch, dass keine Beurteilung enthalten ist, ist es für weitere Bewerbungen so gut wie wertlos.
Teil 2: Was muss ein Arbeitszeugnis enthalten?
Teil 3: Wie sollte ein Arbeitszeugnis formal aussehen?
Teil 4: Was bedeuten die Formulierungen in den Beurteilungen?
Teil 5: Was darf der Arbeitgeber nicht in Zeugnisse schreiben?


