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Was bedeuten die Formulierungen in den Beurteilungen?

Teil 4 - Gibt es das „codierte Zeugnis“ beziehungsweise „Geheimcodes“? Nicht jede Formulierung ist so gemeint, wie sie auf den ersten Blick scheint.

Um als Erstes auf die Frage einzugehen, ob codierte Zeugnisse existieren, gibt es eine klare Antwort:

JEIN.

Zeugniscodes gibt es, sie sind aber nicht geheim. Wenn man hingegen fachsprachlich verfestigte Formulierungen (siehe Tabelle unten) für bestimmte Bewertungen als Geheimcode bezeichnet, dann gibt es diesen. Geheimcodes sind prinzipiell nicht nötig, denn die Beurteilung ist dafür da, den Arbeitnehmer zu bewerten.

Wenn das Unternehmen den Arbeitgeber schlecht bewertet, kann es das, muss dies jedoch rechtfertigen können. Das heißt Folgendes:

  • Wenn der Arbeitnehmer schlechte Leistungen erbracht hat und das Unternehmen dies belegen kann, hat der Arbeitnehmer keine Handhabe.
  • Wenn die Arbeitsleistung jedoch unberechtigt schlecht bewertet wurde, kann der Arbeitnehmer klagen.
  • Stets zu beachten ist, dass das Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber offen und verständlich zu formulieren ist, das heißt, „Geheim-Codes“ sind nicht zulässig, leider nutzen einige Unternehmen sie trotzdem .

Doppeldeutigen Formulierungen, mit denen der Arbeitgeber kritisiert wird, dürfen nicht im Arbeitszeugnis enthalten sein.

Doppeldeutigen Formulierungen, mit denen der Arbeitnehmer kritisiert wird, dürfen nicht im Arbeitszeugnis enthalten sein.

Das Landgericht Hamm hat der Klage (AZ: 4 Sa 630/98) einer Krankenschwester entsprochen, die sich mit der Formulierung „Sie war sehr tüchtig und in der Lage, ihre Meinung zu sagen.“ als aufsässige Mitarbeiterin gebrandmarkt sah. Das Gericht hat bei der Gelegenheit auch doppelbödige Formulierungen, wie "Er verfügt über Fachwissen und ein gesundes Selbstvertrauen" für unzulässig erklärt – dies bedeutet nämlich nichts anderes als: „Er klopft große Sprüche, um mangelndes Fachwissen zu überspielen“. Problematisch ist die Tatsache, dass der Gesetzgeber vorschreibt, dass Arbeitszeugnisse positiv formuliert sein sollen, dies führt nämlich zur Praxis, dass sich Formulierungen besser anhören, als sie sind.

Üblich geworden ist die Skala mit den folgenden Formulierungen:

Note Wortlaut
1 sehr gut "stets zu unserer/meiner vollsten Zufriedenheit" oder "stets zu unserer außerordentlichen Zufriedenheit" oder "hat den Erwartungen und Anforderungen in jeder Hinsicht und in allerbester Weise entsprochen"
2 gut "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" oder "hat den Erwartungen und Anforderungen in jeder Hinsicht und in bester Weise entsprochen" oder "zu unserer vollsten Zufriedenheit" (eventuell auch sehr gut bis gut)
3 befriedigend "zu unserer vollen Zufriedenheit" oder "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" oder "hat den Erwartungen und Anforderungen in jeder Hinsicht entsprochen"
4 ausreichend "zu unserer Zufriedenheit" oder "stets zu unserer Zufriedenheit" oder "wir waren mit seinen Leitungen zufrieden"
5 mangelhaft "insgesamt/weitgehend/im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit" oder "er hat sich bemüht, seine Aufgaben zu erledigen" oder "die Leistungen hat unseren Erwartungen entsprochen"
6 ungenügend "er war bemüht/mit Eifer strebte er danach/es gelang ihm partiell zu unserer Zufriedenheit" oder "sie hat sich bemüht, die ihr übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen" oder "er erledigte die ihm übertragenen Arbeiten interessiert und war stets bemüht, sie termingerecht zu beenden"

Der Grat zwischen doppeldeutiger Formulierung, zu positiv klingender Bewertung und völlig unsachlichen bis hin zu ehrverletzenden versteckten Formulierungen ist daher schmal. Es ist also immer der spezielle Fall zu betrachten. Man sollte also bei der Interpretation seines Arbeitszeugnisses eine gewisse Ausgewogenheit zwischen gesundem Misstrauen und gesundem Selbstvertrauen finden, denn man darf auch nicht jede Formulierung so auslegen, als ob sie gegen einen gerichtet ist.


Vorsicht also bei folgenden Formulierungen:

Zeugnisformulierung Bedeutung

...hat sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten eingesetzt.

...hat getan, was sie konnte, was nicht viel war.

...verstand es, die Aufgaben mit Erfolg zu delegieren und setzte sich für die Förderung der Mitarbeiter ein.

...kaum selbst gearbeitet; Mitarbeiter hat er mit Gehaltserhöhungen von Kritik an sich abgehalten.

Er verfügt über Fachwissen und zeigt ein gesundes Selbstvertrauen.

Er verfügt über geringes Fachwissen, was mit er mit Überheblichkeit auszugleichen versucht.

Allen Aufgaben hat sie sich mit Begeisterung gewidmet.

Sie konnte keine Erfolge erzielen.

...zeigte für die Arbeit Verständnis.

...faul.

Im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter.

Für Vorgesetze ist war er ein schwerer Brocken.

...hat alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse erledigt.

...eifrig, aber nicht besonders erfolgreich.

...hat brauchbare Vorschläge gemacht.

...hat Vorschläge gemacht, die selten von Nutzen waren.

...wurde mit ... beauftragt.

...wurde von ihm verlangt.

...wurde ihm übergeben.

Nicht in der Lage, berufliche Aufgaben zu erkennen und zu lösen, zudem unselbstständig.

Ihre Führungsleistungen waren nicht zu bemängeln. An ihrer Leistungsbereitschaft gab es nichts zu bemängeln. Ihre Eigeninitiative war nicht zu tadeln.

Ihre Führungsleistungen waren zu bemängeln. An ihrer Leistungsbereitschaft gab es Anlass zur Kritik. Sie konnte nicht selbstständig arbeiten.

Er hat die Portokasse verwaltet, Büromaterial beschafft und Betriebsausflüge organisiert.

Keine verwertbare Arbeitsleistung.

Anfangs...

Später nicht mehr...

Im Großen und Ganzen,

insgesamt,

im Wesentlichen,

weitgehend

nicht

Sie wurde mit ... beschäftigt.

Von alleine hat sie nicht gearbeitet.

Ohne Tadel

Kein Grund zum Lob

Er hat zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen.

Trinkt Alkohol im Dienst

Er bewies für die Belange der Belegschaft stets Einfühlungsvermögen.

Er suchte ständig Sexualkontakte.



Teil 1: Einführung

Teil 2: Was muss ein Arbeitszeugnis enthalten?

Teil 3: Wie sollte ein Arbeitszeugnis formal aussehen?

Teil 4: Was bedeuten die Formulierungen in den Beurteilungen?

Teil 5: Was darf der Arbeitgeber nicht in Zeugnisse schreiben?

Teil 6: Rechtliches im Überblick

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