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Der Lebenslauf

Neunzig Prozent der zu diesem Thema befragten Chefs gaben an, dass die gründliche Analyse von eingereichten Lebensläufen ein sehr wichtiges Auswahlkriterium für die Einstellung neuer Mitarbeiter darstellt.

Das bedeutet, auch in diesem Bereich sollte man besonders sorgfältig arbeiten und sich an bestimmte Regeln halten, um einen möglichst guten Eindruck zu hinterlassen.

Was viele Jobsuchende nicht wissen, ist die Tatsache, dass ein persönlich erstellter Lebenslauf nicht bei beliebig vielen Bewerbungsschreiben bei unterschiedlichen Unternehmen verwendet werden kann bzw. sollte. Der Lebenslauf wird so gestaltet und formuliert, dass genau die Stärken, Hobbys und Kenntnisse in den Vordergrund gestellt werden, die dem Anforderungsprofil der angestrebten Stelle entsprechen.

Auf keinen Fall sollte das Dokument „Lücken“ enthalten, die nicht ausreichend erklärt werden. Ansonsten gelten die gleichen Grundregeln wie beim Anschreiben; formulieren Sie klar, verständlich und kurz und strukturieren Sie die einzelnen Abschnitte übersichtlich. Jede für den potentiellen neuen Chef relevante Information sollte im Lebenslauf enthalten und vor allem schnell zu finden sein.

Form

Auf jeden Fall sollten Sie es vermeiden, den Lebenslauf handschriftlich zu erstellen. Wenn dies ausdrücklich gewünscht wird, ist es eigene Ermessenssache, ob man sich danach richtet oder das Dokument doch maschinell erstellt und auf einem extra beigelegten Blatt handschriftlich zusätzlich Werbung für sich macht.

Generell sollte der Lebenslauf nicht mehr als zwei Seiten umfassen, denn es geht ja darum, Ihre Biographie kurz und übersichtlich zu gestalten. In Bezug auf die Gliederung gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten, wie die einzelnen Lebensabschnitte dargestellt werden können. Bei der chronologischen Variante werden die einzelnen Daten in eine chronologische Reihenfolge gebracht. Dabei kann man sich aussuchen, ob man mit der Gegenwart anfängt und sich bis zur Schulzeit "herunter arbeitet" oder umgekehrt.

Bei der zweiten Möglichkeit wird mit Oberbegriffen gearbeitet. Es geht dabei um Themenschwerpunkte wie "Name", Geburtsdatum", Familienstand", "Schulbildung" und "Berufsausbildung". Dabei können sich die einzelnen Themenbereiche zeitlich durchaus auch überschneiden. Welche Möglichkeit man wählt, bleibt im Endeffekt jedem selbst überlassen.

Inhalt

Was den Inhalt des Lebenslaufes angeht, so muss grundsätzlich nicht alles, was Sie bislang in ihrem Leben erlebt haben, auch in dem Dokument vermerkt werden. Überlegen Sie wieder, welche Aktivitäten oder Angaben Ihren potentiellen Chef interessieren könnten und bei welchen Ihre positiven Eigenschaften in den Vordergrund treten.

Schreiben Sie z.B. nicht "geschieden" oder "wiederverheiratet". Das ist für Ihren Chef irrelevant und wirft auch nicht unbedingt ein gutes Licht auf Sie. Ein einfaches "verheiratet" oder "unverheiratet" genügt völlig.

Einen Grenzfall stellen Frauen mit Kindern dar. Sie können, müssen aber nicht nähere Angaben zu ihrem Nachwuchs machen. Namen sind grundsätzlich nicht zu nennen, und was das Alter angeht, so kann es erwähnt werden, wenn die Kinder aus dem betreuungsintensiven Alter (0 - 12 Jahre) heraus sind. Das kann Ängste des Chefs bezüglich Ihrer Arbeitsbereitschaft und Zuverlässigkeit lindern. Bei jüngeren Kindern ist es ratsam, das Alter außen vor zu lassen.

Es gibt, neben diesen wenigen Sonderregeln, einen Grundkatalog von Angaben, die auf jeden Fall gemacht werden sollten. Dazu gehören:

  • Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum u. -ort, Anschrift, Telefon, Familienstand
    • mögliche zusätzliche Angaben: Religionszugehörigkeit (nur wenn wichtig für Arbeitsplatz), Name und Beruf des Partners und Staatsangehörigkeit (bei Ausländern)
  • Schulausbildung: besuchte Schulen, Schulabschluss
  • Hochschulstudium: Fach/Fächer, Universität und Abschlüsse
    • mögliche zusätzliche Angaben: evtl. Schwerpunkte des Studiums, ggf. Thema der Examensarbeit/Promotion
  • Berufstätigkeit: Art der Berufsausbildung, Ausbildungsfirma/ - institution (mit Ortsangabe), Abschluss/Berufsbezeichnung, Positionen, Arbeitgeber (Ortsangaben)
    • mögliche zusätzliche Angaben: evtl. Kurzbeschreibung der Positionen
  • Berufliche Weiterbildung: alle Weiterbildungen, die mit der Berufspraxis in Zusammenhang stehen
  • Außerberufliche Weiterbildung: Kurse (nur berufsspezifische - kein Tiefseetauchen etc.)
  • Besondere Kenntnisse: Fremdsprachen, EDV, Führerschein, andere Qualifikationen
  • Hobbys/Interessen, soz. Engagement etc.: Die Tätigkeiten sollten in Bezug zu ihrem möglichen Arbeitsplatz stehen oder aber ein positives Bild von Ihren Fähigkeiten bzw. Ihrem Charakter vermitteln - ansonsten lieber ganz weglassen.
  • Sonderinformationen: Auslandsaufenthalte, Praktika etc.

Allgemeines

Als Faustregel beim Erstellen eines Lebenslaufes gilt: Bleiben Sie grundsätzlich bei der Wahrheit. Selbst kleine Schummeleien werden häufig im Nachhinein durch den Arbeitgeber aufgedeckt und führen im schlimmsten Fall dazu, dass Ihnen gekündigt wird oder Sie erst gar nicht eingestellt werden.

Notlügen sind nur dann "erlaubt", wenn der potentielle Arbeitgeber selbst unzulässige Fragen stellt (etwa in einem auszufüllenden Fragebogen). Unzulässig sind vor allem Fragen, die ihre Privatsphäre betreffen und den Chef im Grunde gar nichts angehen. So wird zum Beispiel ab und zu gefragt, ob die Bewerberin zur Zeit der Bewerbung unter die gesetzlichen Bestimmungen des Mutterschutzes fällt, ob Familienmitglieder an Krebs oder chronischen Krankheiten gestorben sind oder in der Familie Geistes- oder Gemütskrankheiten aufgetreten sind.

Solche Fragen müssen Sie grundsätzlich nicht beantworten, doch wenn Sie durch ein "Stur - Stellen" nicht negativ auffallen wollen und die wahrheitsgetreue Beantwortung der Fragen Ihre Bewertung ebenfalls negativ beeinflussen würde, können Sie durchaus zu Notlügen greifen.

Erwähnen Sie in Ihrem Lebenslauf nicht Ihre Eltern, da dies von einer gewissen Unselbstständigkeit zeugt und so gut wie nie positiv aufgenommen wird. Sollten Ihre Eltern bekannte bzw. berühmte Persönlichkeiten sein, so gilt diese Regel erst recht. Schließlich wollen Sie mit Ihren Fähigkeiten überzeugen, nicht mit Ihren Eltern. Einzige Ausnahme von dieser Regel ist die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz nach dem Schulabschluss: Hier können die Eltern und deren Jobs gerne erwähnt werden.

Wenn Sie nun das sorgfältig formulierte Anschreiben und den möglichst übersichtlich gestalteten Lebenslauf vor sich liegen haben, so ist die grundlegende schriftliche Arbeit getan und Sie können sich dem Foto und den Anlagen widmen.

Wenn Sie jedoch der Meinung sind, dass Ihre Persönlichkeit und Ihre speziellen Fähigkeiten in den beiden Dokumenten nicht in angemessenem Ausmaß zu Tage treten, dann ist es Ihnen überlassen, noch eine individuelle 3.Seite hinzuzufügen.

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