Auslands-BAföG
Wer bekommt Auslands-BAföG? Wenn du in Deutschland BAföG-berechtigt bist, bekommst du höchstwahrscheinlich auch im Ausland Unterstützung. Auch wenn du in Deutschland normalerweise nicht förderungsberechtigt bist, kann es sein, dass du Auslands-BAföG erhältst, eine Anfrage beim zuständigen BaföG-Amt lohnt sich also auf jeden Fall.
Um für eine BaföG-Förderung im Ausland infrage zu kommen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- man muss seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben
- die Ausbildungsstätte im Ausland muss das gleiche Ausbildungsniveau wie die Heimathochschule haben
- der Auslandsaufenthalt muss zumindest teilweise auf dein reguläres Studium angerechnet werden können, das heißt, er muss der Ausbildung förderlich sein
- der Aufenthalt muss mindestens 6 Monate oder ein Semester dauern (Ausnahmeregelungen gibt es im Falle einer dualen Ausbildung)
- es müssen ausreichende Sprachkenntnisse nachgewiesen werden
In welchen Ländern gibt es Auslands-BAföG?
Für Länder außerhalb der EU gibt es Zuschläge zu den Reisekosten, der Reise zum Ausbildungsort, der Krankenversicherung und den Studiengebühren. Innerhalb der EU und der Schweiz wird hingegen in der Regel kein länderbezogener Zuschlag gezahlt.
Wie viel Geld bekomme ich?
Die Förderungshöchstdauer für einen Auslandsaufenthalt beträgt im Normalfall ein Jahr, die monatlichen Zuschläge für die verschiedenen Länder, bewegen sich zwischen 60 Euro für Kroatien und 315 Euro für Japan, durchschnittlich beträgt der Länderzuschlag etwa 100 Euro. Für die Reise zum Ausbildungsort werden innerhalb Europas jeweils 250 Euro für die Hin- und Rückreise gezahlt, außerhalb Europas sogar 500 Euro.
Kann ich auch gefördert werden, wenn ich nicht zum Studieren ins Ausland gehe?
Es gibt auch die Möglichkeit, für ein im Ausland zu erbringendes Praktikum eine Förderung zu erhalten, sofern es in der Studienordnung zwingend vorgeschrieben ist. Auch hier beträgt die maximale Förderungsdauer ein Jahr und das Praktikum muss mindestens zwölf Wochen dauern.
Was muss ich beachten?
Besonders wichtig ist es den Antrag auf Auslandsförderung frühzeitig zu stellen, das bedeutet mindestens sechs Monate vor dem geplanten Aufenthalt, denn sonst kann die Förderung unter Umständen nicht mehr rechtzeitig erfolgen. Wer schon mal einen BAföG-Antrag ausgefüllt hat, weiß, dass diese Prozedur ziemlich langwierig werden kann, vor allem wenn man Informationen von getrennt lebenden Elternteilen einholen muss. Es empfiehlt sich also, falls man für den Erhalt von Auslands-BAföG infrage kommt, mit der Beschaffung der notwendigen Unterlagen so früh wie möglich zu beginnen.


