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Als Student ins Ausland - Auslands-Versicherungen

Fast ein Drittel der deutschen Studenten verbringen ein oder mehrere Semester im Ausland. Die Gründe sind vielfältig. Bei den einen ist es einfach nur der Wunsch, eine Zeit lang im Ausland zu leben, für andere ist der Auslandsaufenthalt ein wesentliches Kriterium für die spätere Karriere. Bei der Vorfreude auf die bevorstehenden Auslandssemester geht leider manchmal der Gedanke daran vergessen, dass im Ausland die gleichen Risiken für einen Studenten bestehen, wie in Deutschland. Was zu Haus als selbstverständlich angenommen wird, ist in anderen Ländern eine mögliche Gefahr.

Als Student ins Ausland - Auslands-Versicherungen

Ein Arztbesuch kann überall notwendig werden. In den Ländern der EU ist das nicht weiter kritisch, ebenso wenig ein möglicher Krankenhausaufenthalt. Auf Grund der Sozialversicherungsabkommen erfolgt die Behandlung entsprechend der deutschen Standards. Gleiches gilt auch für einige südost-europäische Länder. Anders verhält es sich jedoch mit vielen Übersee-Staaten. Wer in den USA studieren möchte, muss auf jeden Fall eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Da nicht jede Gesellschaft gleichermaßen leistet, gilt es einige Punkte zu beachten, die erfüllt werden sollten:

  • ambulante Heilbehandlungen einschließlich Arzneien
  • stationäre Heilbehandlungen
  • schmerzstillende zahnärztliche Heilbehandlung und notwendige Reparaturen am Zahnersatz
  • medizinisch notwendiger Rücktransport
  • Überführung bei Tod und auch für eine Entbindung

Ebenso wie private Zusatz- und Vollversicherungen gibt es auch bei Auslandskrankenversicherungen Ausschlussklauseln. Diese beginnen in der Regel mit den Worten „Keine Leistungspflicht betsteht....“ und beziehen sich auf chronische Erkrankungen. Falls Sie an einer möglichen chronischen Erkrankung leiden, klären Sie mit Ihrem Vertreter, ob und wenn ja, wie geleistet oder nicht geleistet wird. Fixieren Sie diese Aussagen schriftlich und lassen Sie sich dieses Protokoll gegenzeichnen.

Wer im Ausland zum Arzt muss, sollte auf jeden Fall Bargeld mit sich führen. Normalerweise wird die Behandlung bar abgerechnet. Die Erstattung durch den Versicherer erfolgt nach Vorlage der Originalrechnung.

Für die Priorität der Versicherungen bei einem Auslandsaufenthalt gilt das gleiche wie für Deutschland. Überprüfen Sie, ob die Haftpflichtversicherung weltweite Geltung hat und zeitlich unbegrenzt ist und dass für die Hausratversicherung eine Außenversicherung besteht.

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