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Green-Card-Lotterie: Voraussetzungen für eine Teilnahme und Gebühren

An der Green-Card-Lotterie kann nicht jeder teilnehmen. Wer aus einem Land stammt, aus dem viele Menschen in die USA immigrieren, der ist generell von der Teilnahme ausgeschlossen. (Eine aktuelle Liste der ausgeschlossenen Länder findet man z. B. online.) Doch auch davon abgesehen gibt es eine Reihe von Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, und auch Kosten müssen eingeplant werden.

Green-Card-Lotterie: Voraussetzungen für eine Teilnahme und Gebühren

Wer aus einem Land kommt, das nicht von der Lotterie ausgeschlossen wurde, der muss einige Voraussetzungen erfüllen, um an der Verlosung teilnehmen zu können. So muss z. B. eine abgeschlossene Schulbildung (mindestens Mittlere Reife) oder eine Berufsausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung in dem Ausbildungsberuf nachgewiesen werden. Die schulische und auch die Berufsaufbildung müssen mit denen in Amerika vergleichbar sein. Wer also über einen Realschulabschluss, ein Abitur oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, erfüllt die Grundvoraussetzungen und darf teilnehmen.

Die Höhe der Gebühren hängt davon ab, ob man eine Agentur einschaltet oder nicht. Eine solche Agentur, die einem bei der Teilnahme an der Green-Card-Lotterie hilft, kann hilfreich sein, wenn man im Formularkrieg professionelle Hilfe benötigt. Die Kosten für den Service variieren stark von Agentur zu Agentur und auch die Zeit der Anmeldung hat einen Einfluss auf die Kosten. Generell ist die Teilnahme an der Green-Card-Lotterie jedoch kostenlos. Wenn man jedoch wirklich ausgelost wird, werden einige Hundert Euro an Gebühren und Kosten fällig, denn der Gewinn der Lotterie bedeutet noch nicht, dass man automatisch eine Green Card bekommt. Vielmehr darf man sich, wenn man bei der Lotterie ausgelost wird, überhaupt erst um eine solche Genehmigung bewerben. Der Antrag wird dann geprüft und es müssen eine Reihe von Nachweisen erbracht werden. So sind z. B. ärztliche Untersuchungen Pflicht, die man natürlich bezahlen muss. Auch das Polizeiliche Führungszeugnis wird überprüft. In Ausnahmefällen kann eine solche Überprüfung auch zum Ausschluss führen, z. B. wenn die Person eine schwerwiegende Straftat begangen hat oder unter einer gefährlichen und ansteckenden Krankheit leidet.

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