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Arbeiten in Österreich - rechtliche Grundlagen

Die wirtschaftlichen Bestrebungen der EU haben vieles vereinfacht. Unter anderem wurde auch der Arbeitsmarkt ein Stück flexibler. Grundsätzlich muss man als deutscher Staatsangehöriger also kaum etwas beachten wenn man in einem anderen EWR-Land einer Beschäftigung nachgehen will.

Arbeiten in Österreich - rechtliche Grundlagen

Vier kleine Dinge die es zu beachten gilt, sind es aber dennoch:

  • Finanzielle Mittel
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldezettel einreichen + „Lichtbildausweis für EWR Bürger“ beantragen (falls länger wie 6 Monate in Österreich gearbeitet wird oder man sich niederlassen will)
  • gültige Krankenversicherung

EWR-Bürger/innen müssen über ausreichende eigene finanzielle Mittel für ihren Unterhalt und über eine in Österreich gültige Krankenversicherung verfügen. Außerdem benötigen sie einen Reisepass oder einen Personalausweis.

Wenn Sie in einer unselbständigen Erwerbstätigkeit beschäftigt sind (Angestellter oder Arbeiter), muss ihr Dienstgeber sie bei der Gebietskrankenkasse zur Sozialversicherung anmelden. Kontrollieren könne Sie das, indem Sie vom Arbeitergeber nach ca. 2 Wochen eine Anmeldebestätigung bekommen oder Sie können sich selbständig bei der Krankenkasse nach ihrem Versicherungsstatus erkundigen.

Nach drei Tagen Aufenthalt muss bei der zuständigen Behörde ein Meldezettel eingereicht werden. Dies gilt auch für Staatsbürger/innen aus EWR-Staaten! Dieser Meldezettel ist in jedem Kiosk erhältlich und muss vom Vermieter der Unterkunft sowie vom Mieter selbst unterschrieben werden. Die Anmeldung selbst geschieht dann beim „Meldeamt“ im Wohnort. (Rathaus oder Gemeindeamt) dazu wird folgendes benötigt:

  • Reisepass
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde
  • Nachweis für akademischen Titel
  • Meldezettel: kann in jedem Kiosk gekauft werden

Der Meldezettel ist dann sorgfältig aufzubewahren. Jede Änderung der Wohnadresse ist binnen drei Werktagen, jede Änderung sonstiger Meldedaten binnen einem Monat dem Meldeamt mitzuteilen. Vor der Abreise aus Österreich muss man sich wieder abmelden.

Falls man sich in Österreich niederlassen oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen will, kann man einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" beantragen. Die Ausstellung kostet 35,61€.

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