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Arbeiten als „Live-in-Caregiver“ in Kanada

Um eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung in Kanada zu bekommen, gibt es viele Möglichkeiten: Eine von ihnen ist die Teilnahme am „Live-in-Caregiver program“, das der Staat Kanada Einwanderern seit 1992 anbietet. Die Mindestaufenthaltsdauer liegt bei zwölf Monaten, kann jedoch auf bis zu vier Jahre und drei Monate ausgeweitet werden.

Arbeiten als „Live-in-Caregiver“ in Kanada

Um überhaupt am Programm teilnehmen zu können, ist der Nachweis einer Tätigkeit in einem sozialen Beruf Grundvoraussetzung. Die Tätigkeit sollte dabei für ein Jahr, davon mindestens sechs Monate beim gleichen Arbeitgeber, nachgewiesen werden können. Junge Erwachsene können jedoch auch durch die Teilnahme an einer sechsmonatigen „Trainingsphase“ im Bereich frühkindliche Erziehung, Alten- oder Kinderpflege die notwendige Erfahrung vorweisen.

Während der Zeit als „Live-in-Caregiver“ wohnt der Teilnehmer bei seinem/ihrem Arbeitgeber und übernimmt auch Tätigkeiten im Haushalt.

Diejenigen, die sich für eine Stelle als „Au-Pair“ in Kanada interessieren müssen sich ebenfalls über das „Live-in-Caregiver“ Programm für eine Stelle bewerben, da das Konzept „Au-Pair“ hier überhaupt nicht bekannt ist.

Um eine befristete Arbeitserlaubnis als „Live in caregiver“ in Kanada zu erhalten, muss sich der Antragssteller auf eine Reihe bürokratischer Schritte einstellen: Zunächst ist es notwendig, sich bereits von Zuhause aus um eine Anstellung in Kanada zu bemühen. Ist diese erst einmal gefunden, entscheiden neben dem zukünftigen Arbeitgeber jedoch auch die kanadischen Behörden über die Eignung des Bewerbers. Erst wenn das sogenannte „Human Rescources ans Skills Development Canada“ bestätigt, dass der Antragssteller für die Tätigkeit geeignet ist, kann sich der Bewerber über eine positive Rückmeldung, die „Labour Market Opinion“ freuen.

Jetzt steht die Regelung des Arbeitsverhältnisses an: Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln in einem Arbeitsvertrag die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsverhältnisses (Lohnhöhe, Stundenzahl, Vorgehen bei Kündigung etc.). Um nun die letztendliche Arbeitserlaubnis, die Grundvoraussetzung für eine befristete Aufenthaltsgenehmigung in Kanada ist, zu erhalten, ist kein Visum erforderlich, wenn der Bewerber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Stattdessen gibt es jedoch eine Reihe anderer wichtiger Dokumente, die für den erfolgreichen Antrag unbedingt notwendig sind (eine Liste der Dokumente ist auf der Website der kanadischen Botschaft in Berlin abrufbar).

Auf eine stattgegebene Arbeitserlaubnis folgt in der Regel eine Einladung zum Interview in die kanadische Botschaft. Gegebenenfalls erhält der Bewerber hier auch weitere Informationen über weitere medizinische Untersuchungen.

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