„Live-in-caregiver“ in Kanada oder Neuseeland
Wer sich für eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Kanada oder Neuseeland interessiert und bereits Praxiserfahrung im sozialen Sektor vorweisen kann, dem bietet sich mit der Teilnahme am „live-in-Caregiver“-Programm eine exzellente Möglichkeit eigene Sprachkenntnisse zu vertiefen, und ganz nebenbei die kulturellen Eigenheiten eines fremden Landes kennenzulernen!
Als wohl wichtigste Teilnahmevoraussetzung gilt der Nachweis einer praktischen Tätigkeit im sozialen Bereich, die insgesamt ein Jahr (davon sechs Monate beim gleichen Arbeitgeber) umfassen muss und nicht länger als drei Jahre vor Antragsstellung zurückliegen darf. Als Alternative, die sich besonders für junge Erwachsene anbietet, reicht jedoch auch der Nachweis einer sechsmonatigen „Trainingsphase“ in Bereichen wie Erste Hilfe, frühkindliche Erziehung oder Altenpflege.
Darüber hinaus sollte der Teilnehmer über gute Englisch Kenntnisse verfügen und einen erfolgreichen Abschluss der Fachhochschulreife bzw. der allgemeinen Hochschulreife vorweisen können.
Sind diese Voraussetzungen erst einmal erfüllt, kann der Bewerber sich auf das Ausfüllen zahlreicher Anträge gefasst machen: Zunächst einmal ist es notwendig, sich bereits von Zuhause aus um den zukünftigen Arbeitsplatz zu bemühen. Will der Bewerber nach Kanada, muss neben dem potenziellen Arbeitgeber zum Beispiel auch die kanadischen Behörden über die Eignung des Bewerbers entscheiden. Erst wenn das sogenannte „Human Rescources ans Skills Development Canada“ entscheidet, dass der Antragssteller für die Tätigkeit geeignet ist und benötigt wird, kann sich der Bewerber mit dieser positiven Rückmeldung, der „Labour Market Opinion“, um eine Arbeitserlaubnis bewerben.
Zunächst steht jedoch die Regelung des Arbeitsverhältnisses an: Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln hier die rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses: die Höhe des Lohns, der Arbeitszeit, der Versicherung, sowie die Ausstattung der Wohnung/des Zimmers sind zum Beispiel Bestandteile des Vertrages. Um nun die letztendliche Arbeitserlaubnis, die Grundvoraussetzung für eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für Kanada oder Neuseeland ist, ist kein Visum erforderlich, wenn der Bewerber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Allerdings werden von den Behörden zahlreiche andere Dokumente gefordert, die auf der Website der neuseeländischen oder kanadischen Botschaften in Berlin eingesehen werden können.
Wenn die Antragsstellung erfolgreich war, schließt sich oftmals ein Interview an, für das der Antragssteller in die Botschaft eingeladen wird. Hier erhält der Bewerber zusätzlich Informationen über ggf. erforderliche medizinische Untersuchungen.
Die Teilnahme am „Live-in-Caregivers“- Programm ist jedoch nicht die einzige Möglichkeit, um als junger Erwachsener ein fremdes Land kennenzulernen. In Kanada wurde zum Beispiel das Programm für Jugendmobilität ins Leben gerufen, welches zahlreiche Chancen bietet, um im Rahmen eines Praktikums, Studiums oder Berufes neue Erfahrungen zu machen.
Für diejenigen, die sich für eine Stelle als Au-Pair in Kanada oder Neuseeland interessieren, ist es jedoch erforderlich, sich ebenfalls über das „Live-in-Caregivers“- Programm für eine Stelle zu bewerben, da das Konzept „Au-Pair“ hier überhaupt nicht bekannt ist.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.live-in-caregiver.de.


