Förderung für Auslandspraktika
Auslandsaufenthalte soll man vorweisen können bei der Bewerbung sowie Praktika und Sprachkenntnisse. Da liegt es förmlich auf der Hand, nach dem Drei-Fliegen-mit-einer-Klappe-Prinzip ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Und falls das mal wieder unvergütet sein sollte, gibt es dennoch Mittel und Wege, sich nicht völlig zu verschulden: im Folgenden die gängigsten Förderprogramme für Auslandspraktika.
Allgemeine Tipps
Der Deutsche Akademische AustauschDienst, kurz DAAD, ist der größte Geldgeber für akademische Auslandsaufenthalte in Deutschland (bzw. für Inlandsaufenthalte für ausländische Akademiker). Bei allen Bewerbungen gilt generell: nicht abschrecken lassen. Man muss nicht, entgegen der genannten Voraussetzung, über exzellente und überdurchschnittliche Studienleistungen verfügen, um eine Chance zu haben. Die sind zwar immer hilfreich, keine Frage; viel wichtiger sind jedoch aussagekräftige Gutachten von Hochschullehrern, ein glaubwürdiges und gut durchdachtes Vorhaben, persönliches Engagement und ein klarer Bezug zur Philosophie der Institution.
Bei einer Bewerbung empfiehlt es sich immer - und das gilt nicht nur für den DAAD -, die Selbstdarstellung einer Organisation gründlich zu lesen und das Anschreiben ("Motivationsschreiben") darauf abzustimmen. Wenn dann das Land der Wahl sich auch noch von den Favoriten (i.d.R. die englischsprachigen Länder) abhebt, sieht es schon ganz gut aus.
Die aussichtsreichsten Programme des DAAD zur Förderung von Auslandspraktika sind im Folgenden aufgeführt. Weitere Recherche in der umfassenden Stipendiendatenbank des DAAD.
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- Fahrtkostenzuschüsse zu Praktika in Übersee
- Das Auslandspraktikum muss in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Studiengang stehen, d.h. der Fachbereich muss bestätigen, das es sich um ein vorgeschriebenes oder empfohlenes Praktikum handelt - vor allem letzteres ist mesitens leicht zu erreichen
- abgeschlossenes Grundstudium
- praxisbezogene Sprachkenntnisse
- Dauer von mind. 2 bis max. 6 Monaten
- Selbstbeschaffte Praktika bei Internationalen Organisationen (EU, UNO, OECD u.a.) oder in deutschen Außenvertretungen (Botschaft, Konsulat, Handelskammer)
- Der Stellenwert des Auslandspraktikums im Rahmen der Ausbildungsziele des Studiengangs ist im Antrag darzulegen
- abgeschlossenes Grundstudium
- gute praxisbezogene Sprachkenntnisse
- Mindestdauer 2 Monate
- Praktika im Rahmen auslandsbezogener Studiengänge
- Abschluss des Grundstudiums
- gute praxisbezogene Sprachkenntnisse
- Mindestdauer: 2 Monate
Voraussetzungen:
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Wer es tatsächlich schafft, sich einen der wenigen und heiß begehrten Praktikumsplätze etwa bei der UNO zu sichern, dem ist auch eine Unterstützung des DAAD so gut wie sicher. Die Chancen, hierfür gefördert zu werden, sind hervorragend, weil Deutschland i.d.R. in UN-Institutionen unterrepräsentiert ist. Was als internationale Organsisation gilt und was nicht, können die Mitarbeiter der Akademischen Auslandsämter beantworten.
Voraussetzungen:
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Das Auslandspraktikum muss als Pflichtpraktikum bzw. als vom Fachbereich für das Studienziel dringend empfohlenes Auslandspraktikum anerkannt werden. Der Stellenwert des Auslandspraktikums im Rahmen der Ausbildungsziele des Studiengangs ist im Antrag darzulegen.
Voraussetzungen:
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Das LEONARDO DA VINCI-Programm der Europäischen Union ist - genau wie das ERASMUS-Programm - ein Unterprogramm von SOKRATES. Die Mittel werden über den DAAD an die Akademischen Ausländsämter (oftmals auch Internationales Büro genannt) der Hochschulen verteilt. Studierende und zum Teil auch Graduierte bewerben sich direkt bei ihrer Hochschule um ein LEONARDO-Stipendium. Ein solches Stipendium fördert selbst beschaffte Praktika in Europa, wobei der monatliche Förderbetrag sehr unterschiedlich ausfallen kann.
Teilnehmende Länder sind außer den EU-Staaten noch Norwegen, Island, Liechtenstein, die Schweiz, Bulgarien, Rumänien und die Türkei. Das Programm gilt auch für die Kanaren und die Balearen bzw. die überseeischen französischen Territorien wie z.B. La Réunion.
Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Bewerbung von Studierenden; für Graduierte gelten andere Vorausstzungen und Richtlinien. Daher bitte an der Hochschule nachfragen, ob diese am Graduiertenförderprogramm teilnimmt und wie dies aussieht. I.d.R. gilt: der Abschluss darf nicht länger als 12 Monate zurück liegen.
Voraussetzungen:
- Mindestdauer von 91 Tagen
- das Praktikum muss in einem nicht-staatlichen Unternehmen durchgeführt werden, also wären z.B. Schulen oder Museen keine möglichen Einsatzorte
- bestandene/s Vordiplom/Zwischenprüfung oder 4. Semester BA-Studiengang
- enger Zusammenhang mit dem Studium (optimalerweise handelt es sich um ein Pflichtpraktikum)
- ein Prof der Hochschule muss sich als Betreuer bereit erklären (ist i.d.R. nur eine Formsache)
Es gibt keine festen Bewerbungsfristen. Die Bewerbung sollte aber frühzeitig vorliegen, sprich spätestens 6 Monate vor Praktikumsantritt.
Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsformular
- "Annex"
- European CV
- Kopie des Vordiploms/der Zwischenprüfung
- Nachweis der Sprachkenntnisse
- Nachweis der Teilnahme an einer Veranstaltung zum Thema "interkulturelle Kommunikation"
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Link:
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Selbst beschaffte Praktika im Ausland kann man sich auch dann per Auslands-BAföG fördern lassen, wenn man normalerweise kein Inlands-BAföG erhält, da ein anderer Bedarfssatz zugrunde gelegt wird. Hier ein Auszug aus den Bedingungen:
Ein Auslandspraktikum wird nur gefördert, wenn:
- es mindestens zwölf Wochen dauert
- ein einjähriges Studium in der entsprechenden Fachrichtung vorausgegangen ist
- die Prüfungsordnung des jeweiligen Faches ein solches Praktikum zwingend vorgeschreibt und
- die eigene Hochschule anerkennt, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt.
Nähere Infos findest Du hier: Infoseite AuslandsBAföG
Bestimmten Ländern sind bestimmte BAföG-Ämter in Deutschland zugeteilt, z.B. ist für Frankreich das Amt in Mainz zuständig. Wende Dich daher einfach an dasjenige Amt, das die Anträge für Dein Zielland bearbeitet - das BAföG-Amt Deiner Heimatuni hat im Zweifel nichts damit zu tun. Eine Liste aller BAföG-Ämter mit den entsprechenden Zuständigkeiten findest Du hier:
Neben den oben genannten staatlichen Programmen gibt es noch eine Vielzahl an Stiftungen und Förderinstitutionen. Das Angebot ist breit und unübersichtlich, daher an dieser Stelle nur eine kleine Auswahl.
- Das ASA-Programm der InWent
- Die Haniel-Stiftung
Das ASA-Programm fördert Arbeits- und Studienaufenthalte in Afrika, Asien, Lateinamerika oder Südosteuropa. Es befindet sich in Trägerschaft der Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (InWent).
Jedes Jahr werden zahlreiche Praktikumsplätze von ca. 3 Monaten Dauer während der Sommersemesterferien ausgeschrieben. Diese Plätze werden in harten Auswahlverfahren vergeben an Studierende zwischen 21 und 30 Jahren, die in Projekten der Entwicklungszusammenarbeit mithelfen wollen.
Viele dieser Projekte sind aus Vorschlägen ehemaliger Teilnehmer hervorgegangen. Bewerbungen sind erst wieder für 2006 möglich. Infos gibts hier:
Homepage des ASA-Programmes
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Die Haniel-Stiftung fördert mit verschiedenen Programmen Studierende oder Absolventen wirtschaftswissenschaftlicher Fächer oder mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung.
Es gibt Stipendien für Praktika und Studienaufenthalte in bspw. Osteuropa oder Asien. Weitere Infos zu den Programminhalten, den Bewerbungsfristen, Voraussetzungen etc. gibt es hier:
Homepage der Haniel-Stiftung


