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Studieren im Ausland mit dem Erasmus-Programm

Das Erasmus-Programm ist eine Initiative der Europäischen Union, die das lebenslange Lernen und die Zusammenarbeit von europäischen Hochschulen fördert. Bis 2006 war Erasmus als Sokrates-Programm bekannt. Neben Studienaufenthalten werden auch studentische Praktika sowie Aufenthalte und Fortbildungen von Lehrkräften gefördert.

Studieren im Ausland mit dem Erasmus-Programm

Alle Studierende, deren Hochschulen am Erasmus-Programm teilnehmen, können sich auf das Programm bewerben. In jedem Fall sollte das Akademische Auslandsamt kontaktiert werden, wenn der Wunsch besteht, im Ausland zu studieren und um genaue Informationen und Modalitäten zu erfahren. Außerdem kann so der Mobilitätszuschuss beantragt werden. Wichtiger Bestandteil des Erasmus-Programms ist die Anerkennung der Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden. Anhand des sogenannten „European Credit Transfer System“ (ECTS) können Leistungen, die an einer ausländischen Hochschule erbracht wurden, auch von der Hochschule in der Heimat anerkannt und somit in das reguläre Studium integriert werden. Außerdem ist die finanzielle Unterstützung der Studenten ein wesentlicher Faktor des Programms.

Die Bewerbung für das kommende akademische Jahr muss bis zum Januar im Akademischen Auslandsamt vorliegen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die entsprechenden Zuschüsse gewährt werden. Zu den vollständigen Bewerbungsunterlagen gehört das ausgefüllte Bewerbungsformular, welches man im Auslandsamt seiner Hochschule erhält. Außerdem ist ein tabellarischer Lebenslauf inklusive Foto, eine Kopie des Abiturzeugnisses, der Notenspiegel der bereits abgelegten Studienprüfungen und ein etwa einseitiges Motivationsschreiben notwendig. Ist die Bewerbung erfolgreich, so erhält der Student postalisch eine Zusage und eine Annahmeerklärung, die innerhalb von vier Wochen an das Akademische Auslandsamt zurückgesendet werden müssen. Voraussetzungen für die Gewährung des Mobilitätszuschusses sind zum Beispiel eine Auslandsstudiendauer von mindestens drei Monaten, die Erbringungen von 30 ECTS-Punkten während des Aufenthaltes und ein bestehender Versicherungsschutz für die Zeit im Ausland. Ein Auslandsaufenthalt ist frühestens im dritten Studiensemester möglich.

Sobald der Student die Annahme des Studienplatzes erklärt hat, wird er an der entsprechenden Gasthochschule angemeldet. Die Modalitäten der Bewerbungen sind je nach Hochschule sehr unterschiedlich. In der Regel werden der unterschriebene Studienvertrag und das ausgefüllte Bewerbungsformular an die ausländische Hochschule geschickt, doch manche Universitäten verlangen darüber hinaus auch einen Lebenslauf, ein Foto oder auch Arbeitsproben.

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