Voraussetzungen für die Förderung
Voraussetzung für die Gewährung von Auslands-BAföG ist, dass man mindestens ein Jahr in Deutschland studiert haben muss. Wer also nach dem Abi direkt im Ausland studieren möchte, dem steht leider kein BAföG zu. Master- bzw. postgraduale Diplomstudiengänge können ohne erneute Inlandsphase gefördert werden, wenn ein Jahr des vorausgegangenen Bachelor-Studiengangs im Inland studiert wurde. Wurde jedoch der Bachelor-Studiengang komplett im Ausland absolviert, muss zunächst ein Jahr des Masters im Inland studiert werden, um dann für das zweite Jahr im Ausland förderungsberechtigt zu sein.
Eine weitere Voraussetzung für den Anspruch auf Auslands-BAföG ist, dass man gute Kenntnisse in der landesüblichen Sprache vorweisen kann. Diese Kenntnisse müssen auch wirklich in Form eines Zeugnisses, eines anerkannten Tests (z.B. Toefl-Test) oder eines Zertifikats vorgelegt werden. Drum herum kommt nur, wer:
- mindestens ein Jahr eine Ausbildungsstätte in einem Land in gleicher Landes- und Unterrichtssprache wie am Studienort eures gewünschten Landes besucht hat
- die Hochschulreife an einem doppel- oder fremdsprachigen Gymnasium erworben hat, an dem in derselben Sprache wie im ausgewählten Land unterrichtet wird
- die Landes- und Unterrichtssprache schon über eine Dauer von sechs Jahren an einer Schule betrieben hat oder an einem Stipendien- bzw. Austauschprogramm teilnimmt
Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit, also die Zeit, die für das Absolvieren des Studiums vorgesehen ist. Maßgeblich ist die Regelstudienzeit, die in der jeweils anwendbaren Studien- und Prüfungsordnung festgelegt ist. Dies kann auch die ausländische Prüfungsordnung sein, über die man sich im Vorfeld informieren sollte. Kehrt man nach einem ein- oder zweisemestrigen Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurück, so bleibt dieser Zeitraum für die Förderungshöchstdauer unberücksichtigt.
Bsp.: Anna studiert seit vier Semestern in Deutschland und hat dort eine Regelstudienzeit von 9 Semestern. Sie entschließt sich für zwei Semester nach Spanien zu gehen und erhält dort Auslands-BAföG. Nach ihrer Rückkehr ist sie immernoch bei vier Semestern Förderungszeit, obwohl sie insgesamt eingentlich sechs Semester gefördert wurde.


