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Studieren außerhalb der EU

Ein Auslandsaufenthalt außerhalb der EU wird in der Regel nur für eine maximal Dauer von einem Jahr gefördert. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, bei denen diese Dauer auf insgesamt 2,5 Jahre ausgedehnt werden kann und zwar, wenn der Besuch der ausländischen Uni für die gesamte Ausbildung von besonderer Bedeutung ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand seine Masterarbeit im Ausland schreibt, diese jedoch nicht im ersten Jahr beenden konnte. Diese besondere Bedeutung muss mit Hilfe eines Gutachtens, welches von einem Lehrenden der Hochschule angefertigt wurde, nachgewiesen werden. Die Voraussetzungen für einen generellen Anspruch auf Auslands-BAföG sind die gleichen wie beim Studium in einem EU-Land.

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