Praktikum im Ausland
Da von vielen Arbeitgebern sowohl Auslands- als auch Arbeitserfahrung als sehr wichtig eingestuft wird, ist es durchaus sinnvoll, beides zu verknüpfen, indem man ein Praktikum im Ausland macht. Leider wird nicht jedes Auslandspraktikum vom BAföG-Amt gefördert. Voraussetzzungen für die Förderung eines Praktikums innerhalb der EU sind:
- Das Paktikum muss mindestens 12 Wochen dauern
- Ein solches Praktikum muss in der Prüfungsordnung des Studiengangs vorgeschrieben und inhaltlich festgelegt sein
- Die Hochschule muss anerkennen, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt
Praktika außerhalb von Europa werden unter besonderen Voraussetzungen gefördert, nämlich:
- wenn das Praktikum laut Prüfungsordnung zwingend außerhalb Europas abzuleisten ist
- wenn der Studierende sich auf ein Gebiet spezialisiert hat, in dem er in Europa kein sinnvolles Praktikum absolvieren kann (z.B. Spezialisierung auf Kängurus)
- wenn das Praktikum in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einem Auslandsstudium in dem entsprechenden Land durchgeführt wird


