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Nicht ohne meine Katze – Was muss bei der Einfuhr eines Tieres ins Ausland beachtet werden?

Wer sich dafür entscheidet, für eine bestimmte Zeit ins Ausland zu gehen, lässt Familie und Freunde in der Regel zurück. Doch die Trennung von einem heiß geliebten Haustier ist oft nicht so einfach, weshalb viele sich dafür entscheiden, es mitzunehmen. Zum Schutz von Mensch und Tier gibt es jedoch bestimmte Vorschriften, die man bei der Einfuhr von Tieren beachten muss.

Reisen innerhalb der EU

Mit Haustieren verreisen

Innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten sind die Bestimmungen für Reisen mit Hund, Katze und Frettchen fast einheitlich. Sie zielen darauf ab, die Ausbreitung von Tollwut, einer auf den Menschen übertragbaren und tödlich verlaufende Krankheit, zu verhindern. Das Frettchen ist vielleicht ein eher ungewöhnliches Haustier, gilt aber als potentieller Überträger des Tollwut-Erregers. Bei Reisen innerhalb der EU muss jeder Hund, jede Katze und jedes Frettchen

  • mit einem Mikrochip oder –übergangsweise bis 2011- mit einer lesbaren Tätowierung eindeutig und unverwechselbar gekennzeichnet sein
  • eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben, welche mindestens 21 Tage vor der Reise erfolgt sein muss und nicht länger als zwölf Monate zurückliegen darf
  • von einem EU-Heimtierpass begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung sowie die Tollwutschutzimpfung eingetragen sind

Der Heimtierpass kostet um die vier Euro und wird von allen Tierärzten ausgestellt. Für Impfungen und Untersuchungen fallen jedoch weitere Kosten an. Das Implantieren des Mikrochips, der etwa die Größe eines Reiskorns hat, erfolgt durch eine Spritze in die Haut des Tieres und ist schmerzfrei. Das Injizieren erfolgt ohne Narkose und ist somit für die Tiere völlig unbedenklich.

In Irland, Schweden, Großbritannien und Malta gelten die vereinfachten Bestimmungen für die Einreise von Heimtieren nicht. Da diese Länder absolut tollwutfrei sind, fordern sie neben den oben genannten Vorschriften besondere Nachweise des Tollwut-Impfschutzes:

  • einen Bluttest zur Überprüfung, ob die Tollwutschutzimpfung auch zu einem nachweisbaren Impfschutz geführt hat
  • die Einhaltung bestimmter Wartefristen bis zur Einreise
  • die Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer

Man sollte etwa sechs Monate vor Antritt der Reise mit den Vorbereitungen beginnen. Die Vorschriften sollten sehr ernst genommen werden, da im Falle einer Verletzung das Tier auf Kosten des Einführers in das Herkunftsland zurückgesendet wird oder es für die bis zur Erfüllung der Gesundheitsanforderungen erforderliche Zeit kostenpflichtig in amtlicher Quarantäne untergebracht wird. Wenn der Verdacht besteht, dass das Tier krank ist, kann unter Umständen auch die Tötung des Tieres angeordnet werden.

Wiedereinfuhr von Tieren, die in Drittländer mitgenommen wurden

Mit Haustieren verreisen

Nach einem Aufenthalt in einem Nicht-EU-Land werden je nach Tollwutsituation in dem jeweiligen Land neben Heimtierausweis, Kennzeichnung und gültiger Tollwutimpfung unter Umständen zusätzliche Anforderungengestellt:

  • Für Drittländer, die den Mitgliedsstaaten der EU gleichgestellt sind, gelten keine zusätzlichen Anforderungen. Dazu gehören Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstaat
  • Für gelistete Drittländer (z.B. Australien, USA, Japan) mit bekannter Tollwutsituation gelten ebenfalls keine weiteren Anforderungen
  • Für die Rückreise aus nicht gelisteten Ländern mit unbekannter Tollwutsituation muss vor der Ausreise aus Deutschland zusätzlich eine Titerbestimmung durchgeführt werden, um zu überprüfen ob die Impfung wirksam und eine Infektion somit ausgeschlossen ist

Tiere, die nicht vor der Ausreise getestet wurden, werden bei der Wiedereinfuhr auf Kosten Ihres Eigentümers allen notwendigen Maßnahmen unterzogen, bis die Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.

Mitbringen von Tieren aus Drittländern

Wer sich während seines Aufenthalts im Ausland in ein Tier verguckt hat und es unbedingt mit nach Hause nehmen möchte, muss für die Einfuhr nach Deutschland folgende Anforderungen erfüllen:

  • Das Tier muss von einer Gesundheitsbescheinigung nach vorgeschriebenem Muster begleitet werden
  • eine ordnungsgemäße Impfung gegen Tollwut erhalten haben, evtl. muss auch der Impferfolg nachgewiesen werden

Bei Nichtbeachten der Vorschriften gilt auch hier, dass das Tier zurückgesendet oder in Quarantäne gehalten wird. Im Krankheitsfall kann unter Umständen die Tötung des Tieres erfolgen.

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