Abmelden bei der GEZ: So geht's!

Die Regelungen zu den GEZ-Gebühren wurden vor einiger Zeit geändert. Früher wurden eigentlich alle Studenten von den Rundfunkgebühren befreit, wenn sie nachweisen konnten, dass sie ein sehr geringes Einkommen haben. Heute werden nur noch Studierende befreit, die BAföG empfangen. Wer kein BAföG bekommt und einer Auslandssemester macht, kann sich aber für diese Zeit von der Rundfunkgebühr befreien lassen, indem er die Geräte abmeldet.
Eine Abmeldung ist nur wirksam, wenn man glaubwürdig versichern kann, dass man zukünftig keine Geräte zum Empfang bereit hält. Am besten ist es, wenn man angibt, dass man die Geräte während dieser Zeit bei seinen Eltern unterstellt, die in der Regel sowieso GEZ-Gebühren zahlen. Eine weitere Möglichkeit ist, anzugeben, dass man die Geräte ins Ausland mitnimmt. Auf jeden Fall sollte man sich frühzeitig um die Abmeldung der Geräte kümmern, da dies rückwirkend nicht möglich ist. Außerdem sollte man einen Nachweis von der Uni mitsenden, in dem steht, dass man ins Ausland geht. In der Regel reicht es aus, wenn darin angegeben ist, wie lang der Auslandsaufenthalt sein wird.
Das Formular kann man auf der Website der GEZ downloaden. Ausgefüllt und unterschrieben sendet man es dann per Post oder Fax an:
GEZ
50656 Köln
Fax: 0180/582 10 30


