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Botschaften- diplomatische Vertretung der Regierung

Eine Botschaft stellt die diplomatische Vertretung der Regierung eines Landes in einem anderen Land dar. Sie übermittelt Nachrichten zwischen der eigenen Regierung und der Regierung des Gastlandes. Außerdem berichtet sie über politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche, militärische und andere Ereignisse im Gastland. Weitere Aufgaben sind das Vorbereiten von Staatsverträgen und Staatsbesuchen sowie das Fördern von Kultur und Wissenschaft.

Einige Botschaften haben zusätzlich eine konsularische Abteilung, die die Aufgaben eines Konsulates wahrnimmt. Grundsätzlich haben Botschaften jedoch andere Aufgabengebiete als Konsulate. Deutschland unterhält zur Zeit Botschaften in 148 Ländern; diplomatische Beziehungen gibt es aber zu 193 Staaten.

Die Botschafterin oder der Botschafter repräsentiert als Vertreter des Bundespräsidenten im Gastland die Bundesrepublik Deutschland. Botschafter werden vom Bundespräsidenten ernannt und beim Staatspräsidenten des Empfängerlandes mit einem Beglaubigungsschreiben des Bundespräsidenten eingeführt.

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