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Abmelden beim Einwohnermeldeamt

Einfach die Koffer packen und über alle Berge? So einfach ist das mit dem Umzug ins Ausland leider nicht. Der Umzug muss sorgfältig geplant werden und ein paar Behördengänge stehen an. Dazu gehört auch der Gang zum Einwohnermeldeamt, bei dem man sich abmelden muss.

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man meldet sich komplett ab und gibt keinen anderen Wohnsitz im Inland an oder man meldet den Wohnsitz der Eltern als Hauptwohnsitz an. Dies erledigt man dann bei dem Einwohnermeldeamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Wohnsitz der Eltern fällt. Diese Möglichkeit hat den Vorteil, dass man einen Nachsendeauftrag bei der Post stellen kann und die Post dann an die Eltern gesendet wird. Frühestens sieben Tage vor dem tatsächlichen Auszug kann man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden. Man benötigt dafür seinen Personalausweis oder einen Reisepass und etwas Geduld. Denn bei einem Behördengang sollte man etwas Wartezeit einplanen. Im Zeitalter des Internets bieten jedoch viele Ämter die Möglichkeit, sich online abzumelden. Es könnte sich also lohnen, einen Blick auf die jeweilige Homepage zu werfen, denn damit spart man sich eventuell unnötigen Aufwand. Dieser ist, im Hinblick auf die Vorbereitungen des Auslandsaufenthaltes, sowieso groß genug.

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