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Weiterhin Erntehelfer aus dem Ausland - ZAV setzt Vermittlung fort

Landwirtschaftliche Betriebe können weiterhin darauf setzen, dass die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) ihnen auch nach der bevorstehenden Änderung der Arbeitserlaubnispflicht Saisonarbeitnehmer aus dem Ausland vermittelt. Das neue Vermittlungsverfahren erläuterte die ZAV am vergangenen Freitag in Bonn im elften Arbeitgeberforum, an dem 30 Vertreter von Verbänden und Fachministerien teilnahmen.

Auch bei einem hohen Arbeitskräftebedarf können Arbeitgeber das neue Vermittlungsangebot in Anspruch nehmen. „Uns sind zwei Dinge sehr wichtig: wir möchten den Personalbedarf der landwirtschaftlichen Arbeitgeber decken. Und wir sind der europäischen Idee verpflichtet, Mobilität zu fairen Bedingungen zu ermöglichen“, sagte Monika Varnhagen, Direktorin der ZAV.

„Aus unserer Sicht hat die ZAV rechtzeitig die Weichen gestellt, um den Veränderungen Rechnung zu tragen, die sich mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit ergeben werden. Und das Vermittlungsangebot wird unserem Wunsch gerecht, dass uns die ZAV als Partner erhalten bleibt“, unterstrich Burkhard Möller für den Deutschen Bauernverband und den Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverband.

In Zusammenarbeit mit den Arbeitsverwaltungen in den Herkunftsländern vermittelt die ZAV bereits seit 1991 erfolgreich Saisonkräfte im Rahmen des Arbeitsgenehmigungsverfahrens.

(Quelle: ZAV, 23.11.2010)

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