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Haushaltshilfen aus Osteuropa - Pflegerische Alltagshilfen erlaubt

Haushaltshilfen aus Osteuropa dürfen seit Januar 2010 auch notwendige pflegerische Alltagshilfen leisten. Für viele Pflegebedürftige ist diese Neuerung von großer Bedeutung, um das Alltagsleben in ihrer gewohnten Umgebung zu bewältigen. Über Details der neuen Möglichkeiten und zum Vermittlungsverfahren von Haushaltshilfen informiert die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV).

„Zugelassen sind jetzt auch Unterstützungstätigkeiten, die jedermann ohne Ausbildung ausführen kann und die von Angehörigen wie selbstverständlich erwartet werden“, erläutert Martina Lambrich, Teamleiterin in der ZAV. Die Haushaltshilfen können beim An- und Auskleiden, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken sowie der Fortbewegung innerhalb und außerhalb der Wohnung unterstützen.

Privathaushalte mit Pflegebedürftigen der Stufe I bis III oder der sog. Pflegestufe 0 können Haushaltshilfen beschäftigen. Absprachen mit den Arbeitsverwaltungen in Polen, Ungarn Slowenien, Bulgarien, Rumänien und der Slowakischen und Tschechischen Republik erlauben eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung in Deutschland.

Die ZAV informiert über Zulassungsbedingungen und die Antragstellung. Wer eine Haushaltshilfe aus Osteuropa beschäftigen möchte, reicht den Antrag bei der örtlichen Agentur für Arbeit ein. Wenn der Haushalt noch keine Hilfskraft kennt, unterbreitet die ZAV Vorschläge aus ihrem Bewerberpool.

(Quelle: ZAV, 20.04.2010)

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