Zerspanungsmechaniker/-in: Tarifliche Ausbildungsvergütung 2010
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Zahlen für die tariflichen Ausbildungsvergütungen vom Beruf Zerspanungsmechaniker/-in veröffentlicht. Was verdient ein/e Zerspanungsmechaniker/-in?
Der Beruf Zerspanungsmechaniker/-in zählt zu dem Bereich Industrie und Handel. Die Ausbildung zum/zur Zerspanungsmechaniker/-in dauert 42 Monate. Als Zerspanungsmechaniker/-in betrug die durchschnittliche Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr 787 Euro. Im zweiten Lehrjahr verdiente ein/e 787 im Schnitt pro Monat 829 Euro. Das Gehalt im dritten Jahr der Ausbildung lag 2010 bei 890 Euro. Der Lohn im vierten und letzten Jahr der Ausbildung lag bei 945 Euro. Über die gesamte Ausbildungsdauer von 42 Monaten verdiente ein/e Zerspanungsmechaniker/-in im Durchschnitt 851 Euro. Diese Zahlen gelten für die alten Bundesländer.
In den neuen Bundesländern verdiente ein/e Zerspanungsmechaniker/-in 2010 durchschnittlich im ersten und zweiten Ausbildungsjahr 761 bzw. 811 Euro. Das sind im ersten Ausbildungsjahr 26 Euro weniger als die vergleichbare Ausbildungsvergütung eines/einer Zerspanungsmechaniker/-in im Westen Deutschlands. Im zweiten Ausbildungsjahr verdient der Kollege im Osten 18 Euro weniger als ein/e Zerspanungsmechaniker/-in in den alten Ländern. Im dritten Jahr der Ausbildung liegt der Lohn bei 868 Euro. Durchschnittlich 911 Euro verdiente ein/e Zerspanungsmechaniker/-in im vierten Jahr der Berufsausbildung 2010 in den neuen Bundesländern. Auf die gesamte Ausbildungsdauer bezogen verdiente ein/e Zerspanungsmechaniker/-in 2010 im Durchschnitt 827 Euro in den neuen Ländern. Das sind 24 Euro pro Monat weniger als im Westen.
Als Zerspanungsmechaniker/-in im Bereich Industrie und Handel verdiente man 2010 im Durchschnitt bei einer Ausbildungsdauer von 42 Monaten (3,5 Jahre) also 851 Euro (West). Im Osten waren es 827 Euro. Berechnungsgrundlage des BIBB waren die Tariflichen Ausbildungsvergütungen zum Stand 1. Oktober 2010. Die in rund 5 % der Tarifbereiche festgesetzten altersabhängigen erhöhten Ausbildungsvergütungen (in der Regel ab 18 Jahren) wurden jeweils eingerechnet. Zu beachten ist, das diese Zahlen nur für den/die Zerspanungsmechaniker/-in gilt, der/die seine/ihre Ausbildung in einem Betrieb macht, der an einen Tarifvertrag gebunden ist. Ein/e Zerspanungsmechaniker/-in ohne Tarifbindung kann eine andere Ausbildungsvergütung bekommen.

