Werkzeugmechaniker/-in: Tarifliche Ausbildungsvergütung 2010
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Zahlen für die tariflichen Ausbildungsvergütungen vom Beruf Werkzeugmechaniker/-in veröffentlicht. Was verdient ein/e Werkzeugmechaniker/-in?
Der Beruf Werkzeugmechaniker/-in zählt zu dem Bereich Industrie und Handel. Die Ausbildung zum/zur Werkzeugmechaniker/-in dauert 42 Monate. Als Werkzeugmechaniker/-in betrug die durchschnittliche Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr 779 Euro. Im zweiten Lehrjahr verdiente ein/e 779 im Schnitt pro Monat 821 Euro. Das Gehalt im dritten Jahr der Ausbildung lag 2010 bei 884 Euro. Der Lohn im vierten und letzten Jahr der Ausbildung lag bei 939 Euro. Über die gesamte Ausbildungsdauer von 42 Monaten verdiente ein/e Werkzeugmechaniker/-in im Durchschnitt 844 Euro. Diese Zahlen gelten für die alten Bundesländer.
In den neuen Bundesländern verdiente ein/e Werkzeugmechaniker/-in 2010 durchschnittlich im ersten und zweiten Ausbildungsjahr 744 bzw. 793 Euro. Das sind im ersten Ausbildungsjahr 35 Euro weniger als die vergleichbare Ausbildungsvergütung eines/einer Werkzeugmechaniker/-in im Westen Deutschlands. Im zweiten Ausbildungsjahr verdient der Kollege im Osten 28 Euro weniger als ein/e Werkzeugmechaniker/-in in den alten Ländern. Im dritten Jahr der Ausbildung liegt der Lohn bei 849 Euro. Durchschnittlich 892 Euro verdiente ein/e Werkzeugmechaniker/-in im vierten Jahr der Berufsausbildung 2010 in den neuen Bundesländern. Auf die gesamte Ausbildungsdauer bezogen verdiente ein/e Werkzeugmechaniker/-in 2010 im Durchschnitt 809 Euro in den neuen Ländern. Das sind 35 Euro pro Monat weniger als im Westen.
Als Werkzeugmechaniker/-in im Bereich Industrie und Handel verdiente man 2010 im Durchschnitt bei einer Ausbildungsdauer von 42 Monaten (3,5 Jahre) also 844 Euro (West). Im Osten waren es 809 Euro. Berechnungsgrundlage des BIBB waren die Tariflichen Ausbildungsvergütungen zum Stand 1. Oktober 2010. Die in rund 5 % der Tarifbereiche festgesetzten altersabhängigen erhöhten Ausbildungsvergütungen (in der Regel ab 18 Jahren) wurden jeweils eingerechnet. Zu beachten ist, das diese Zahlen nur für den/die Werkzeugmechaniker/-in gilt, der/die seine/ihre Ausbildung in einem Betrieb macht, der an einen Tarifvertrag gebunden ist. Ein/e Werkzeugmechaniker/-in ohne Tarifbindung kann eine andere Ausbildungsvergütung bekommen.

