Anzahl der Ausbildungsverträge 2010 in freien Berufen geringfügig gesunken
Das Statistische Bundesamt registrierte eine minimale Abnahme bezüglich der vertraglich festgehaltenen Ausbildungsverhältnisse im Jahr 2010. Dabei wurden 40 900 Verträge unterzeichnet, was jedoch eine negative Veränderung von 0,1 % im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Zudem gab es einen Wandel hinsichtlich der Auszubildenden-Daten. Diese sind um 1,6 % zu 2009 abgefallen. Insgesamt gab es 115 100 Auszubildene im Sektor der freien Berufe.
Unter den Begriff „Freiberuf“ fallen Berufe, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Es handelt sich dabei um selbstständig, eigenverantwortlich praktizierte Tätigkeiten, die beispielsweise wissenschaftlicher, schriftstellerischer, unterrichtender und erzieherischer Natur sein können. Sie werden in unterschiedliche Berufsgruppen eingeordnet. Das sind beispielsweise heilkundliche Tätigkeiten wie die der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Heilpraktiker, Logopäden, Motopäden, Kranken- / Altenpfleger und Berufsbetreuer. Zu den Rechts- und wirtschaftsberatende Berufen gehören Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Unternehmensberater, Wirtschaftsberater, Rentenberater, Versicherungsmathematiker sowie Psychologen. Weiterhin gehören zu den freien Berufen zum Beispiel Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten, Stadtplaner, Journalisten, Diplompädagogen, Dolmetscher, Übersetzer und Ingenieure. Wer einen freien Beruf ausübt, bleibt auch dann freiberuflich tätig, wenn er Angestellte hat. Die Voraussetzung dafür ist, dass er aufgrund seiner eigenen Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig ist.

