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Zwischen- und Abschlussprüfung

Das Berufsbildungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland schreibt vor, dass Auszubildende, die im dualen System lernen, sowohl in der Mitte als auch am Ende der Berufsausbildung eine Zwischen- beziehungsweise Abschlussprüfung absolvieren müssen.

Doch während die Zwischenprüfung, die in etwa nach der ersten Hälfte der Berufsausbildung stattfindet, eher einer Bestandsaufnahme der bisher erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse gleichkommt, und deren Ergebnis keinerlei Auswirkungen auf den weiteren Ausbildungsverlauf hat, ist die Abschlussprüfung – eine Facharbeiter- oder Gesellenprüfung – von entscheidender Bedeutung. Denn das Bestehen dieser Prüfung ist gleichzeitig der Nachweis für die berufliche Qualifikation des Auszubildenden und erlaubt ihm/ihr die Teilnahme an anschließenden Weiter- oder Fortbildungsmaßnahmen.

Wenngleich die Abschlussprüfung nicht verpflichtend ist, so wird sie dennoch von 99% der Auszubildenden abgelegt! - und 90% aller Teilnehmer bestehen. Für die restlichen 10% bietet sich ein halbes Jahr später erneut die Gelegenheit, eine Prüfung abzulegen, wodurch sich die Ausbildungszeit automatisch um weitere sechs Monate verlängert.

Regulär endet das Ausbildungsverhältnis zwischen dem ausbildenden Betrieb und dem Auszubildenden nach einem erfolgreichen Prüfungsabschluss.

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