Der Berufsschulunterricht
Gemäß dem Berufsbildungsgesetz erfolgt die Berufsausbildung in Deutschland in einem dualen System. Das heißt, die Ausbildung erfolgt an zwei Lernorten – sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule. Doch während der ausbildende Betrieb eher die praktischen Qualifikationen und Kenntnisse vermitteln soll, ist die Berufsschule vor allem für theoretischen Teil zuständig. Denn hier erhalten die Auszubildenden das fachspezifische, theoretische Wissen. Somit steht das deutsche Berufsausbildungssystem auf zwei tragenden Säulen.
Die Berufsschule (in Nordrhein-Westfalen auch „Berufskolleg“ genannt) ist eine so genannte „berufsbildende“ Schulform. Die Unterrichtsinhalte basieren auf den Rahmenlehrplänen der jeweiligen Berufsausbildung. Je nach Berufsbild und Lehrjahr findet der Unterricht an ein bis zwei Tagen in der Woche statt – daher spricht man auch von einer beruflichen Teilzeitschule. Wobei der Unterricht auch am Stück, also als Blockunterricht, erfolgen kann.
In manchen Berufsschulen gibt es auch Lehrwerkstätten, in denen praktischer beziehungsweise handlungsorientierter Unterricht abgehalten wird. Generell werden an Berufsschulen aber eher allgemeinbildende Fächer (wie Deutsch, Politik etc.) und fachtheoretische Fächer unterrichtet. Wobei sich die Inhalte der Theorie je nach Ausbildungsberuf voneinander unterscheiden.
Jeder Auszubildende muss die Berufsschule besuchen – es besteht Anwesenheitspflicht! Die in den einzelnen Unterrichtsfächern erbrachten Leistungen werden benotet. Denn auch als Azubi erhält man ein Berufsschulzeugnis.

