Ausbildung zum/r Musikfachhändler/-in
Die Tätigkeiten von Musikfachhändlern sind umfangreich. Sie verkaufen nicht nur Musikinstrumente und Zubehör, sie informieren und beraten zudem die Kunden. Darüber hinaus gehört die Erledigung von kaufmännischen Aufgaben genauso zu den Tätigkeiten wie auch die Sortimentsgestaltung und die Mitwirkung bei Werbemaßnahmen.
Der Arbeitsort kann dabei auch sehr stark variieren. Musikfachhändler arbeiten oft in Musikfachgeschäften oder auch im Musik-Versandhandel und in Online-Shops. Musikfachhändler werden aber auch im Großhandel mit Musikinstrumenten, Musikalien und Tonträgern, in Musikabteilungen von Warenhäusern oder in Fachmärkten eingesetzt. Darüber hinaus können sie aber auch in Musikverlagen, in der Musikindustrie oder bei Instrumentenherstellern oder in Betrieben der Veranstaltungsbranche eingesetzt werden.
Anforderungen
Die Anforderungen für diese vielfältige Tätigkeit sind daher auch sehr hoch. Wer sich für diesen Beruf interessiert, der sollte vor allem gute Noten in Musik mitbringen. Denn um einen Kunden kompetent beraten zu können, müssen umfassende Kenntnisse nicht nur über aktuelle Musik sondern auch über klassische Musik vorhanden sein. Zudem sind auch umfassende Kenntnisse in der Musik- und Notenlehre erforderlich. Wer sich für diesen Beruf interessiert, der sollte auch die gängigsten Musikinstrumente spielen können.
Zudem sollten angehende Musikfachhändler auch Interesse an kaufmännischen Tätigkeiten mitbringen. So zählt zu den Aufgaben ebenfalls das Durchführen von Marktbeobachtungen, die im Anschluss daran auch auf den Einkauf und auf die Vermarktung Einfluss haben.
Ausbildung
Die Ausbildung zum Musikfachhändler findet dual, sowohl in der Berufsschule, als auch im Ausbildungsbetrieb statt. Dabei dauert die Ausbildung in der Regel drei Jahre. Die Betriebe stellen meist Auszubildende mit Hochschulreife ein.
Die Ausbildung wird durch das Bestehen der Abschlussprüfung beendet. Diese Unterteilt sich allerdings in zwei Teile. Der erste Teil der Abschlussprüfung geht mit 40 % in das Gesamtergebnis ein und besteht aus schriftlichen Aufgaben. Der Teil wird vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt.
Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Dieser Teil zählt dann 60 % des Gesamtergebnisses und besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil. Die Abschlussprüfung können bei nicht bestandenen Prüfungen zwei Mal wiederholt werden.
Perspektiven
Für Musikfachhändler bestehen auch Möglichkeiten für Aufstiegsweiterbildungen. So können Personen, die beruflich vorankommen möchten, eine Weiterbildung zum Handelsfachwirt absolvieren. Auf Leitungsfunktionen bereitet die Weiterbildung zum Handelsbetriebswirt vor.
Personen mit Hochschulzugangsberechtigung können auch einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre in Betracht ziehen.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit zur Existenzgründung. Hier bietet sich ein eigenen Fachgeschäft für Musikinstrumente, Musikalien oder auch Tonträger an.

