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Ausbildung zum Rettungsassistenten – Das Blaulicht wird erklommen

Beruf oder Berufung? Eine häufige Frage im Rettungsdienst. Kaum jemand kann nachvollziehen, wie man seinen Arbeitstag damit verbringen kann, auf das Leid anderer Menschen zu warten. Aber wie soll ein Bürohengst auch das Gefühl nachvollziehen können, wie es ist, während seiner Arbeitszeit Menschenleben gerettet zu haben?

Ausbildung zum Rettungsassistenten – Das Blaulicht wird erklommen

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten dauert zwei Jahre. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit einer auf 1,5 Jahre verkürzten Ausbildung für Rettungssanitäter, Sanitätsunteroffiziere der Bundeswehr, examinierte Gesundheitspflegekräfte sowie Sanitätsbeamte im BGS oder Polizeibeamte nach bestandener Landessanitätsprüfung.

Berufseinsteiger, welche die zweijährige Ausbildung zum Rettungsassistenten absolvieren, müssen sich im ersten Lehrjahr auf rund 1.360 Ausbildungsstunden gefasst machen. Von diesen entfallen 780 Stunden auf den theoretischen Unterricht. Die restlichen Stunden verbringt man mit Praktika im Krankenhaus und dem Rettungsdienst (Einführungspraktikum) und der staatlichen Prüfung. Diese besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Die verkürzte Ausbildung umfasst 420 Stunden theoretischen Unterricht sowie 260 Stunden Klinikpraktikum. Sie dauert etwa ein halbes Jahr und wird ebenfalls mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen.

Die Inhalte der verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten überschneiden sich. Unterrichtet werden:

  • Allgemeine medizinische Grundlagen
  • Allgemeine Notfallmedizin
  • Spezielle Notfallmedizin
  • Organisation und Einsatztaktik
  • Berufs-, Gesetzes-, und Staatsbürgerkunde

Auch für die Klinikpraktika gibt es bestimmte Auflagen. So müssen unter anderem die Bereiche Anästhesie, Intensivstation und Notfallambulanz abgedeckt werden. In den Klinikpraktika sollen die medizinischen Grundlagen verinnerlicht und geübt werden, damit sie in einem Rettungseinsatz schnell abgerufen werden können.

Nach bestandener Prüfung zum Rettungsassistenten ist die Ausbildung jedoch noch nicht vorbei. Der zweite Teil der Ausbildung findet auf einer Lehrrettungswache statt. Dieser kann in Vollzeitform absolviert werden und dauert 12 Monate. Es ist aber auch möglich, das Rettungswachenpraktikum in Teilzeit zu absolvieren. Dabei müssen in einem Zeitraum von zwei Jahren nach bestandener Prüfung 1.600 Stunden geleistet und nachgewiesen werden. Zum Abschluss des Rettungswachenpraktikums erfolgt eine weitere Prüfung, meist in mündlicher Form. Hat man diese bestanden, erhält man die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent.

Voraussetzungen für die Ausbildung zum Rettungsassistenten sind das vollendete 18. Lebensjahr, ein Hauptschulabschluss, eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Zudem muss die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes durch einen Arzt festgestellt werden.

Die schulische Ausbildung zum Rettungsassistenten wird nicht vergütet, im Gegenteil. Berufseinsteiger müssen mit Kosten um 3.600 Euro rechnen, die verkürzte Ausbildung kostet immerhin noch rund 2.500 Euro.

Zusätzlich können Kosten für Unterbringung in der Rettungsdienstschule entstehen. Darüber hinaus ist es für das Rettungswachenpraktikum meist nötig, einen Führerschein der Klasse C1 zu besitzen. Rettungswagen wiegen meist mehr als 3,5 Tonnen, das maximal zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs, welches man mit dem Führerschein Klasse B führen darf.

Somit ist der Rettungsassistent durchaus als Berufung anzusehen. Wer jedoch die Kosten nicht scheut, wird mit einem abwechslungsreichen Beruf belohnt.

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