Das neue Berufsbild "Fotomedienfachmann/-frau"
In der Foto- und Medienbranche gab vor einiger Zeit eine grundsätzliche Neuerung. Seit dem Schuljahr 2008/09 existiert ein neues Berufsbild: der „Fotomedienfachmann“ bzw. die „Fotomedienfachfrau“. Im ersten Lehrjahr ist der Unterricht identisch mit der Ausbildung zum/zur „Kaufmann/-frau im Einzelhandel“. Erst in Lehrjahr zwei und drei treten die spezifischen Themeninhalte Bildaufnahme, Bildbearbeitung und Bildverarbeitung sowie Bildausgabe hinzu.
Die Schaffung des neuen Berufsbildes ist dem Umstand geschuldet, dass ein schulischer Abschnitt der Ausbildung zum/zur „Kaufmann/-frau im Einzelhandel“, in dem Kenntnisse zu den Themen Foto, Kino und Video vermittelt werden, wegfällt. Nichtsdestotrotz müssen Mitarbeiter in Betrieben der Fotomedienbranche weiterhin sicher mit diversen neuen Produkten und Medien umgehen können. Aus diesem Grund wurde das Berufsbild des „Fotomedienfachmannes“ bzw. der „Fotomedienfachfrau“ entwickelt.
Zu den Einsatzorten von ausgebildeten Fotomedienfachleuten zählen der Fotofachhandel, Fotolabors und Fotostudios. Doch auch die Industrie und medienbezogene Dienstleistungsbetriebe bieten Stellen für Fotomedienfachleute. Die wesentlichen Tätigkeitsfelder des neuen Berufsbildes sind Kundenberatung, Vertrieb und Marketing.
Das erste Ausbildungsjahr weist im Vergleich zur Ausbildung zum "Kaufmann im Einzelhandel" keine Unterschiede auf. Wie zuvor können Auszubildende jede regionale Berufsschule in der Nähe ihres Ausbildungsbetriebes besuchen, in der der kaufmännische Bereich vertreten ist. Ein Wechsel der Ausbildungsschule steht erst zu Beginn des zweiten Lehrjahres an.
Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr erwerben die angehenden Fotomedienfachleute Kenntnisse rund um fotobezogene Dienstleistungen (z.B. das Erstellen von Fotoaufnahmen), die Beratung von Kunden im Hinblick auf foto- und videobezogene Produkte sowie den Verkauf von Foto-Produkten und lernen Marketingstrategien. Darüber hinaus findet eine Schulung in Techniken zur Bildbearbeitung statt. Ebenso werden Grundlagen zur gezielten Beobachtung von Entwicklungen auf dem Foto- und Medienmarkt thematisiert. Organisiert ist die Ausbildung in thematisch aufgeteilten Lernfeldern.
Die Ausbildung zum "Fotomedienfachmann" bzw. zur "Fotomedienfachfrau" ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) anerkannt. Absolviert werden kann die Ausbildung mit einer Dauer von insgesamt drei Jahren sowohl in der Industrie und dem Handel als auch im Handwerk.
Kaufleute im Einzelhandel, die ihre Verträge im Jahr 2007 unterzeichnet haben, können sich im Übrigen auf das neue Berufsbild umschreiben lassen, ohne die Ausbildung absolviert zu haben.

