Der Weg zum Heilpraktiker
Die Ausbildung des Heilpraktikers ist staatlich nicht festgelegt. Es ist also nicht gesetzlich vorgeschrieben, welche Inhalte der Unterricht vermitteln und welchen Umfang er haben muss; nicht einmal, dass der angehende Heilpraktiker eine Ausbildung machen muss. Voraussetzung für die Ausübung des Berufes ist lediglich das Bestehen der amtsärztlichen Prüfung, die medizinisches Grundwissen, heilpraktische Verfahren und praktische Fertigkeiten abfragt. Viele unterschätzen diese Hürde und scheitern. Eine gute Ausbildung ist das A und O, aber unzählige Schulen bieten unterschiedliche Modelle an. Man sollte sich die Schule und den Unterricht genau ansehen, bevor man sich anmeldet und vertraglich bindet.
Wenn kranke Menschen von der Schulmedizin enttäuscht werden oder diese ihnen nicht mehr helfen kann, ist der Gang zum Heilpraktiker oftmals die letzte Hoffnung. Andere suchen einen Heilpraktiker auf, da sie bei ihrer Behandlung auf chemische Mittel verzichten und auf natürliche Methoden setzen möchten. Doch wer mit und am Menschen arbeitet, trägt eine besondere Verantwortung. Was qualifiziert also den Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde?
Ein Heilpraktiker besitzt keine ärztliche Approbation, das heißt, ein Heilpraktiker hat kein intensives und langes Medizin-Studium absolviert. Dementsprechend hat der Heilpraktiker bei Weitem nicht die gleichen Kompetenzen wie ein ausgebildeter Arzt. Er diagnostiziert und therapiert körperliche und seelische Leiden, darf aber keine verschreibungspflichtigen Medikamente verabreichen und manche Gebiete wie die Zahnmedizin, die Geburtshilfe oder die Chirurgie sind ausgenommen.
Wer die Wahl hat, hat die Qual: verschiedene Ausbildungsmodelle
Da nicht gesetzlich geregelt ist, welche Ausbildung der angehende Heilpraktiker absolvieren muss, hat er die Wahl zwischen verschiedenen Ausbildungsmodellen. In Großstädten gibt es zahlreiche private Schulen, viele von Verbänden geführt, die Vollzeit-, Teilzeit- oder Fernunterricht anbieten. Meist teilt sich der Unterricht in mehrere Zyklen ein, die den einzelnen Organsystemen gewidmet sind. Ist ein Zyklus abgeschlossen, können wieder neue Schüler zur Gruppe stoßen.
Im Vordergrund des Unterrichts steht das schulmedizinische Wissen, das ergänzt wird durch naturheilkundliche Methoden und praktische Fertigkeiten. Es gibt aber kein Gesetz, das zur Teilnahme an einer organisierten Ausbildung verpflichtet. Theoretisch kann sich der Prüfling das Wissen auch autodidaktisch aneignen, jedoch bestehen erfahrungsgemäß die meisten Autodidakten die amtsärztliche Prüfung nicht.
Die große Hürde: die amtsärztliche Prüfung
Um teilnehmen zu dürfen, müssen Prüfungskandidaten zunächst einige Kriterien erfüllen. Sie müssen mindestens die Hauptschule abgeschlossen haben und körperlich wie geistig geeignet sein; dies bestätigt ein Gesundheitszeugnis. Prüfungsstoff ist größtenteils schulmedizinisches Wissen, das in einer schriftlichen und mündlichen Prüfung abgefragt wird. Ziel der Überprüfung ist es, sicherzustellen, dass der Kandidat genügend weiß, sodass er keine Gefahr für die allgemeine Gesundheit der Bevölkerung darstellt.
Spätestens bei der Prüfung macht sich eine schlechte Ausbildung bemerkbar, denn je nach Bundesland fallen zwischen 20 und 80 Prozent der Prüflinge durch. Es ist sehr ärgerlich, viel Geld, Zeit und Mühe in eine Ausbildung zu investieren, die nicht ordentlich auf die Prüfung vorbereitet. Deshalb sollte man die Schule gut auswählen, sich verschiedene Angebote machen lassen und diese gründlich vergleichen. Beratungsgespräche und Probeunterricht helfen bei der Entscheidungsfindung.
Von Stefanie Riedl

