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Die Ausbildung als Bankkauffrau

Eine Bankkauffrau kann in sämtlichen Geschäftsbereichen von einem Kreditinstitut eingesetzt werden. Insbesondere bearbeitet sie Aufträge und sie berät ihre Kunden über die komplette Palette von Finanzprodukten, d. h. von den unterschiedlichen Formen der Kredite und der Geldanlage bis hin zu Versicherungen und Baufinanzierungen.

Die Ausbildung als Bankkauffrau

Bankkaufleute arbeiten in der Regel in Kreditinstituten wie zum Beispiel Direktbanken, Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Girozentralen. Sie können aber auch im Wertpapiergeschäft und an Börsen tätig sein. Außerdem gibt es selbst bei Versicherungen und Immobilienvermittlern entsprechende Tätigkeitsfelder.

Der Beruf des Bankkaufmanns bzw. der Bankkauffrau ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach BbiG (Berufsbildungsgesetz) und die 3-jährige Ausbildung wird bundesweit in dem Kreditgewerbe angeboten. Es ist aber auch eine schulische Ausbildung möglich. In der heutigen Zeit werden sehr häufig Schüler mit einem mittleren Schulabschluss oder mit Abitur zur Ausbildung zur Bankkauffrau bzw. zum Bankkaufmann genommen.

Die Ausbildungszeit kann sowohl verlängert als auch verkürzt werden. Die Kürzung der Ausbildungszeit erfolgt in der Regel auf einem gemeinsamen Antrag von Ausbildenden und Auszubildenden, sofern zu erwarten ist, dass das geforderte Ausbildungsziel in der gekürzten Ausbildungszeit erreicht werden kann. Die Verkürzungsdauer ist sehr unterschiedlich und sie hängt auch von der Vorbildung ab. Beispielsweise kann bei einem Auszubildende mit einem mittleren Schulabschluss die Ausbildungszeit um ein halbes Jahr gekürzt werden oder bei einem Abiturienten kann sich die Ausbildungszeit um ein Jahr kürzen. Sofern ein berechtigtes Interesse bestehen sollte, kann sich dieser Antrag auch auf eine Verkürzung der wöchentlichen oder täglichen Ausbildungszeit beziehen (d. h. Teilzeitberufsausbildung).

Während der Ausbildung lernt der Auszubildende folgende Themengebiete: zum Einen lernt er, den Kunden über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Vermögens- und Geldanlage und bei der geeigneten Wahl von Konten, in Wertpapieren bzw. andere Finanzprodukten (z. B. Bausparverträge, Verbundprodukte, Lebensversicherungen) zu beraten. Dabei muss der Auszubildende die notwendigen Vertragsvereinbarungen, rechtlichen Bestimmungen und Verfügungsberechtigungen beachten. Zum Anderen berät der Auszubildende den Kunden nicht nur über die möglichen Dienstleistungen und Zahlungsarten im internationalen und nationalen Zahlungsverkehr (z. B. Barzahlung, Electronic Banking, Reisezahlungsmittel, Zahlungs- und Kreditkarten), sondern der Auszubildende wickelt auch den Zahlungsverkehr für seine Kunden ab. Ferner lernt der Auszubildende, welche Arten von Krediten es für Firmen- und Privatkunden und für die Baufinanzierungen gibt. Außerdem muss der Auszubildende Sicherheiten beurteilen und sowohl die wirtschaftlichen als auch rechtlichen Voraussetzungen für die Kreditvergabe prüfen. Weiterhin lernt die künftige Bankkauffrau bzw. der Bankkaufmann, wie man die Instrumente des Rechnungswesens richtig anendet. Zu den weiteren Lernbereichen gehören das Durchführen von Marketingmaßnahmen, das Führen von Verkaufs- und Beratungsgesprächen und das marktorientierte Denken zu lernen. Auch das aufgabenorientierte Anwenden von Kommunikations- und Informationssysteme ist in der Ausbildung wichtig. Außerdem muss der Auszubildende die Vorschriften und Regeln des Datenschutzes, des Umweltschutzes, des Verbraucherschutzes und die Vorschriften über Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit (z. B. Brandschutz, Unfallverhütung, Arbeitsschutz) kennen.

Um zur Abschlussprüfung bei der Berufsausbildung in Berufsschule und Betrieb zugelassen zu werden, müssen sowohl die Teilnahme an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung als auch die vorgeschriebenen schriftlichen Ausbildungsnachweise vorliegen. Auch sind diejenigen zur Prüfung zuzulassen, die entweder in einer Berufsbildungseinrichtung oder berufsbildenden Schule ausgebildet worden sind, wobei der Bildungsgang der Berufsausbildung in dem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen muss, oder wer nachweisen kann, dass er Minimum das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit in dem jeweiligen Beruf tätig gewesen ist bzw. war, in welchem er die Prüfung ablegen will.

Es gibt sowohl bei der Zwischenprüfung als auch bei der Abschlussprüfung unterschiedliche Prüfungsinhalte. In der schriftlichen Zwischenprüfung, die etwa in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres geschrieben wird, müssen praxisbezogene Aufgaben bzw. Fälle bearbeitet werden. Die Abschlussprüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil. Im schriftlichen Teil werden innerhalb sechs Stunden die Fächer Rechnungswesen, Steuerung, Bankwirtschaft, Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Die Prüfungsgebiete in dem Fach Bankwirtschaft sind sowohl Kontoführung, Zahlungsverkehr und Kreditgeschäft als auch Geld- und Vermögensanlage. In dem Fach Rechnungswesen prüft man, ob die Zusammenhänge zwischen Steuerung und Rechnungswesen verstanden worden sind und im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde sollen die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge der Arbeits- und Berufswelt dargestell werden. In der mündlichen Prüfung wird die Kundenbetreuung geprüft. Dabei kann die angehenden Bankkaufleute in einem 20-minütigen Beratungsgespräch zeigen, dass sie Kundengespräche situationsbezogen und systematisch führen können. Hier kann der angehende Bankkaufmann bzw. die angehende Bankkauffrau zwischen zwei gestellten Aufgaben wählen. Außerdem können bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnisse in der schriftlichen Abschlussprüfung eine zusätzliche mündliche Abschlussprüfung durchgeführt werden. Sofern Prüfungen nicht bestanden worden sind, können diese zweimal wiederholt werden. Dabei werden die Prüfungen bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt.

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