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Mediengestalter/-in Digital und Print

Das Berufsbild „Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien“ (mit den vier Fachrichtungen Medienberatung, Mediendesign, Medienoperating und Medientechnik) wurde 1998 eingeführt und in diesem Jahr neu geordnet. Mit Beginn des Ausbildungsjahres 2007 (1. August) heißt dieser Ausbildungsberuf „Mediengestalter/in Digital und Print“. Gleichwohl gibt es nur noch drei Fachrichtungen: „Beratung und Planung“, „Gestaltung und Technik“ sowie „Konzeption und Visualisieren“.

Die dreijährige Ausbildung kann sowohl im Bereich Industrie und Handel als auch im Handwerk erfolgen.
Die dreijährige Ausbildung kann sowohl im Bereich Industrie und Handel als auch im Handwerk erfolgen.

Die dreijährige Ausbildung kann sowohl im Bereich Industrie und Handel als auch im Handwerk erfolgen. Da die Berufsausbildung im dualen System durchgeführt wird, findet diese nicht nur im Betrieb, sondern auch in der Berufsschule statt. Wobei ein Drittel der gesamten Lehrzeit für die gewählte Fachrichtung aufgewendet wird. In den ersten beiden Ausbildungsjahren werden gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt. Des Weiteren können die Auszubildenden zusätzliche Qualifikationseinheiten wählen, wie zum Beispiel „Systembetreuung“, „Geografik“ oder „Medienproduktion“. „Mediengestalter/innen Digital und Print“ arbeiten in Unternehmen der Druck- und Medienwirtschaft, bei Mediendienstleistern und Verlagen sowie in Marketing- und Kommunikationsabteilungen von Unternehmen. Zudem sind sie in Marketingkommunikationsagenturen, in Designstudios oder öffentlichen Institutionen tätig. Während in der neuen Fachrichtung „Beratung und Planung“ die Marketinginhalte überwiegen, steht in der Fachrichtung „Konzeption und Visualisierung“ eher die Gestaltung im Mittelpunkt. Die Fachrichtung „Gestaltung und Technik“ ist produktionsorientiert – dieser Bereich wird voraussichtlich auch die meisten auszubildenden „Mediengestalter/innen Digital und Print“ stellen. In Ausbildungsabschnitt A werden gemeinsame Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, wie zum Beispiel Gestaltungsgrundlagen, das Datenhandling und die Medienintegration. Zudem werden der Aufbau und die Organisation des Ausbildungsbetriebes behandelt. Im zweiten Abschnitt erwerben die Auszubildenden Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich der „Beratung und Planung“ – beispielsweise kundenorientierte Marketingmaßnahmen oder aber die Projektplanung und Konzeption. Des Weiteren müssen aus drei verschiedenen Listen (I, II und III) jeweils ein oder zwei Zusatzqualifikationen ausgewählt werden – im Bereich „Beratung und Planung“ wären das zum Beispiel „kaufmännische Auftragsbearbeitung I und II“, „Kosten und Leistungsrechnung“ und „Projektdurchführung“. In Abschnitt C werden Ausbildungsinhalte der Fachrichtung „Konzeption und Visualisierung“ behandelt. Die Auszubildenden erlernen die Analyse eines Auftrags und die Erarbeitung eines Konzepts sowie die Visualisierung der Ideen und Entwürfe. Auch in diesem Bereich müssen insgesamt fünf Wahlqualifikationen bestimmt werden – so zum Beispiel „Medienproduktion“ und „Designproduktion I und II“ oder die Gestaltung von Print- und Digitalmedien. Im vierten Ausbildungsabschnitt stehen die zu erwerbenden Fertigkeiten und Kenntnisse der Fachrichtung „Gestaltung und Technik“ im Vordergrund. In diesem Teilbereich erlernen die Auszubildenden unter anderem die gestaltungs- und technisch orientierte Produktion sowie Übergabe- und Ausgabeprozesse. Die Fachrichtung „Gestaltung und Technik“ bietet zudem die meisten Auswahlmöglichkeiten – auch in diesem Bereich müssen wieder zweimal zwei und einmal eine Zusatzqualifikation ausgewählt werden. Die Auszubildenden haben beispielsweise die Wahl zwischen „digitale Bildbearbeitung I/II“, „Verpackungsgestaltung I/II/III“, „Geografik I/II/III“ sowie „Reprografie I/II“, „Digitalfotografie“, „Digitaldruck“ und datenbankbasierter, interaktiver oder audiovisueller Medienproduktion. „Mediengestalter/innen Digital und Print“ im Fachbereich „Beratung und Planung“ qualifizieren sich vor allem für die Durchführung von Projektplanungen sowie die partielle Bearbeitung von Projektmanagementaufgaben und die Durchführung projektbezogener Datenbearbeitung. In der Fachrichtung „Konzeption und Visualisierung“ haben „Mediengestalter/innen Digital und Print“ vor allem die Aufgabe, Kreativitätstechniken zur Konzeptionserstellung zu nutzen und Entwürfe zu erarbeiten sowie diese zu visualisieren. Im Bereich „Gestaltung und Technik“ zeichnen sich „Mediengestalter/innen Digital und Print“ insbesondere durch die Planung von Produktionsabläufen, die Gestaltung von Produktelementen sowie die Übernahme, Erstellung und Konvertierung von Daten zur Mehrfachnutzung aus.

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