Betriebliche Beschäftigungssicherung ergänzt das Bündnis für Arbeit
Betriebliche Vereinbarungen tragen zur Beschäftigungssicherung bei, für eine dauerhafte Ausweitung von Beschäftigung aber sind überbetriebliche Bündnisse für Arbeit notwendig. Diese Schlußfolgerung zieht die Hans-Böckler- Stiftung aus einer Auswertung von 139 betrieblichen Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung.1 Den Anstoß für die betrieblichen Regelungen gaben häufig Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung. Nach Auffassung der Stiftung wirken die beiden Regelungsebenen hier sinnvoll zusammen: Die Sozialparteien legen Zielvorgaben oder Instrumente fest, die organisatorische und personalpolitische Umsetzung erfolgt in den Betrieben. Dabei nutzen die Betriebsparteien aber durchaus selbstbewußt ihre Spielräume.
Anlässe für die Vereinbarungen waren wirtschaftliche Schwierigkeiten der Unternehmen, der wettbewerbsbedingte Druck zur Kostenreduzierung, auch die Verwaltungsmodernisierung im Öffentlichen Dienst. Im Zentrum stehen Bemühungen, die Unternehmen für den Wettbewerb fit zu machen und betriebliche Beschäftigung zu sichern. Etliche Vereinbarungen lassen die Neigung erkennen, den Hebel ausschließlich bei den Personalkosten anzusetzen. Doch finden sich auch viele Regelungen zur Flexibilisierung und Weiterentwicklung der betrieblichen Organisation: hier geht es um flexiblere Arbeitszeitregelungen, um innerbe-triebliche Umsetzungen, um die Veränderung der Betriebs- und Arbeitsorganisation, um Weiterbildung und Personalentwicklungsmaßnahmen.
Die Auswertung der Vereinbarungen zeigt, worin ihre Kunst besteht: Sie müssen den Interessen beider Betriebsparteien entgegenkommen. Den Arbeitnehmern zum Beispiel durch den befristeten Verzicht auf Kündigungen, den Erhalt von Lohneingruppierungen, die Übernahme von Auszubildenden, den Erhalt betrieblicher Ausbildungseinrichtungen, den Verzicht auf die Ausgliederung von Betriebsteilen (Outsourcing), oder durch die Zusage, den Standort zu erhalten. Den Arbeitgebern zum Beispiel durch Arbeitszeitverkürzungen ohne Lohnausgleich, den Ausbau der Teilzeitarbeit, den Abbau übertariflicher Leistungen, die Senkung des Krankenstandes.
(Quelle: Hans-Böckler-Stiftung, 22.09.1999)


