Tarifliche Förderung der Ausbildung
Die Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften wollen sich im Rahmen des Bündnis für Arbeit dafür einsetzen, in möglichst vielen Tarifverhandlungen ausbildungsfördernde Regelungen zur Steigerung des Ausbildungsplatzangebotes zu vereinbaren. Im ersten Halbjahr 1999 haben die Tarifparteien in 16 Wirtschaftszweigen und einer Reihe von Einzelunternehmen mit rund 6,2 Mio. Beschäftigten in West- und Ostdeutschland tarifliche Vereinbarungen getroffen, die den Erhalt bzw. die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze und die Übernahme nach der Ausbildung zum Inhalt haben.
Dies geht aus einer soeben veröffentlichten Auswertung hervor, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vorgenommen hat.
Die Regelungen fallen unterschiedlich aus. Sie reichen - wie die folgenden Beispiele zeigen - von Appellen über Absichtserklärungen bis zu verbindlichen quantifizierten Zusagen:
- Versicherungsgewerbe: Die Tarifvertragsparteien "appellieren hiermit an alle Versicherungsunternehmen ... 1999 nach Möglichkeit mindestens fünf Prozent mehr Auszubildende einzustellen als im Vorjahr".
- Öffentlicher Dienst: "Die Arbeitgeber erklären ihre Absicht, im Jahre 1999 die Zahl der neueingestellten Auszubildenden auf dem gegenwärtig hohen Niveau zu halten."
- Metallindustrie Niedersachsen: Die Tarifparteien "gehen davon aus, dass im Einstellungsjahr 1999 die gleiche Anzahl von Ausbildungsplätzen angeboten wird wie 1998 (1.085 Ausbildungsplätze)". Die Tarifparteien werden dies im November (Stichtag 1.11.) überprüfen.
- Energiewirtschaftliche Unternehmen Hessen: "Es wird zugesagt, im Jahr 2000 Ausbildungsverträge in gleicher Zahl wie in 1999 anzubieten."
- Deutsche Postbank AG: "Die Postbank verpflichtet sich, in den Jahren 1999, 2000 und 2001 jeweils 230 Ausbildungsplätze anzubieten."
In manchen Fällen, so z.B. in der holzverarbeitenden Industrie Westfalen-Lippe, kann die Ausbildungsvergütung reduziert werden, wenn eine bestimmte Steigerung der Ausbildungsleistung der Betriebe erreicht wird. Die tariflichen Regelungen zur Übernahme der Ausgebildeten sehen in den meisten Fällen (nur) eine befristete Übernahme für 6 bzw. 12 Monate vor.
(Quelle: Hans-Böckler-Stiftung, 06.09.1999)


