Tarifliches Urlaubsgeld zwischen 205 und 3.043 DM
Fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten ein tariflich vereinbartes Urlaubsgeld. Die Höhe fällt allerdings je nach Branche sehr unterschiedlich aus. Im Osten ist das Urlaubsgeld oft noch niedriger.
Beschäftigte in der mittleren Lohn- und Gehaltsgruppe erhalten in diesem Jahr zwischen 205 und 3.043 DM an tariflichem Urlaubsgeld (Mindestbeträge ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Beträge teilweise nicht verändert. Zu diesem Ergebnis kommt eine Übersicht von 22 Wirtschaftszweigen, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung soeben veröffentlicht hat.
An der Spitze stehen u.a. die Beschäftigten in den alten Ländern in der Druckindustrie (Arbeiter/Angestellte: 2.639/2.637 DM) und in der holzverarbeitenden Industrie Westfalen-Lippe (2.571/3.043 DM). Im Mittelfeld folgen u.a. der Einzelhandel NRW (1.842 DM) und die Textilindustrie Baden-Württemberg (bis 1.412 DM). Am Ende der Skala liegen der öffentliche Dienst (650/500 DM), die Landwirtschaft Bayern (360/396 DM) und der Steinkohlenbergbau Ruhr (300 DM). Keinen Anspruch auf tarifliches Urlaubsgeld gibt es in der Energiewirtschaft, in der Eisen- und Stahlindustrie und im privaten Bankgewerbe.
In den neuen Ländern erreichen die Beträge in einigen Bereichen mittlerweile Westniveau. Dazu zählen die chemische Industrie, die Metallindustrie, die Druckindustrie, die Versicherungen und die Deutsche Bahn AG. In den übrigen Tarifbereichen liegt das Urlaubsgeld bis zu 1.240 DM niedriger (Kfz-Gewerbe) oder es besteht überhaupt kein Anspruch.
(Quelle: Hans-Böckler-Stiftung, 17.05.1999)


